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Europäische und schweizerische Pharmakopöe - Bundesrat beschliesst neue Verordnung

Medienmitteilung	Bern, 20. August 1997

Europäische und schweizerische Pharmakopöe

Bundesrat beschliesst neue Verordnung

Neu werden die schweizerische und die europäische Pharmakopöe
(Arzneibuch) in zwei separaten Werken veröffentlicht. Um diese Trennung
zu ermöglichen, hat der Bundesrat die bisherige Verordnung einer
Totalrevision unterzogen.

Die Verordnung regelt die Herausgabe der europäischen und schweizerischen
Pharmakopöe. Diese umfasst eine mehrere tausend Seiten grosse Sammlung
von wissenschaftlich abgestützten Vorschriften über die Qualität von
Arzneimitteln. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Sie richtet sich an alle, die
mit der Herstellung und der Kontrolle von Arzneimitteln zu tun haben.

Die Pharmakopöe wird vom Bundesrat erlassen. Die schweizerische erlässt
er in eigener Kompetenz, die europäische muss er laut Staatsvertrag vom
Europarat übernehmen. Selbstverständlich beteiligt sich die Schweiz als
Land mit einer starken Pharmaindustrie sehr aktiv an der Erarbeitung
dieser europäischen Pharmakopöe. Bisher wurden deren Texte in die drei
Landessprachen übersetzt und in die schweizerische Pharmakopöe
integriert. In letzter Zeit hat sich die europäische Pharmakopöe jedoch
mit mehreren hundert Seiten neuer Texte pro Jahr derart dynamisch
entwickelt, dass die sehr aufwendige Integration in die schweizerische
mit einem einigermassen vernünftigen Aufwand nicht mehr möglich war. Neu
übernimmt die Schweiz deshalb die französische Ausgabe der europäischen
Pharmakopöe im Original. Die deutsche Übersetzung wird zusammen mit
Deutschland und Oesterreich erarbeitet und herausgegeben, die
italienische gemeinsam mit Italien. In der schweizerischen Pharmakopöe
erlässt der Bundesrat zukünftig nur noch wenige zusätzliche Vorschriften
wie in Europa noch nicht gültige Monographien. Sie wird damit einen
wesentlich geringeren Umfang als bisher aufweisen.

Um diese Trennung in zwei Werke zu ermöglichen, war eine Totalrevision
der bisherigen Verordnung notwendig. Die Kompetenz des Bundesrates und
die Bezugsquelle für das Werk (Eidgenössische Drucksachen- und
Materialzentrale EDMZ) bleiben aber unverändert. Mit der revidierten
Verordnung werden somit auf den 1. Oktober 1997 gleichzeitig die dritte
europäische Pharmakopöe (Ph. Eur.3) und eine achte, vollständige
Neuausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph.Helv.8) in Kraft gesetzt.
Letztere löst damit die siebte Ausgabe (Ph.Helv.7) ab.

Die beiden neuen Werke werden im übrigen an einer Expertentagung von
prominenten Referentinnen und Referenten den Partnern aus Industrie,
Hochschule, Apothekerkreisen und Behörden vorgestellt. Diese Tagung
findet am 19. September 1997 in Bern statt. Das Programm kann beim
Bundesamt für Gesundheit, Sektion Pharmakopöe, 3003 Bern, bezogen werden.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Silvia Weber Brunner, Leiterin Sektion Pharmakopöe, Bundesamt für
Gesundheit,
Tel. 031 322 95 98