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Wasserflugzeuge auf dem Genfersee: Bundesrat schickt Beschwerden ans EVED zurück

Pressemitteilung

Wasserflugzeuge auf dem Genfersee: Bundesrat schickt Beschwerden ans
EVED zurück

In Übereinstimmung mit dem Eidgenössischen Verkehrs- und
Energiewirtschafts-departement (EVED) hat der Bundesrat am Mittwoch die
Verwaltungsbeschwerden mehrerer Umweltschutzorganisationen gegen zwei
Wasserflugplätze auf dem Genfersee zur Neubeurteilung an das EVED
zurückgewiesen. Dieses soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sich seit
seinem ersten Entscheid die Gesetzes-lage geändert hat und Umweltschutz-
wie Raumplanungsbehörden neue Ansichten geäussert haben.

Gegen die Betriebsbewilligung, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt 1992
erteilt hatte, erhoben verschiedene Organisationen beim EVED Beschwerde.
Das Departement modifizierte zwar 1994 die Genehmigungsbedingungen
wesentlich, lehnte den Rekurs jedoch ab. Dies veranlasste WWF Schweiz,
den Verkehrsclub der Schweiz, den Schweizer Vogelschutz und die
Vereinigung Helvetia Nostra, die Angelegenheit an den Bundesrat
weiterzuziehen. In Übereinstimmung mit dem Vorsteher des EVED hat nun
der Bundesrat die Beschwerden zur Neubeurteilung an das De-partement
zurückgewiesen.

Der Entscheid des Bundesrates stützt sich auf Gesetzesänderungen im
Bereich der Luftfahrt, die seit 1994 in Kraft getreten sind, und auch
auf neue Betrachtungs-weisen, welche die zuständigen Behörden dem
Bundesrat vorgelegt haben. Im Lichte dieser geänderten Voraussetzungen
wird das EVED einen neuen Entscheid auf vertiefte Studien über die
Auswirkungen von Wasserflugplätzen auf die Vogelwelt, vor allem auf das
international reputierte Wasser- und Zugvögel-Reservat „Les Grangettes"
abstellen. Diese Studien werden sich auch der Frage der Lärmimmissionen
und mit den Auswirkungen auf die Sicherheit der übrigen Seebenutzer
befassen.

18 August 1997

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   VERKEHRS- UND ENERGIE               JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
   WIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
 Informations- und Pressedienst        Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte:

- Martine Thiévent Schlup, Bundesamt für Justiz, Abteilung für
Beschwerden an den Bundesrat, Tel. 031 322 41 12
- Pierre Leu, Rechtsdienst, Generalsekretariat des EVED, Tel. 031 322 55
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Texte français au verso