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Neues Vorsorgekonzept des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Neues Vorsorgekonzept des Bundes

Der Bundesrat hat in einer Aussprache die Leitplanken für das künftige
Personalvorsorgekonzept des Bundes festgelegt. Zwar hat sich das
heutige Konzept mit dem Leistungsprimat grundsätzlich bewährt, von
einem Wechsel zum Beitragsprimat sieht der Bundesrat ab. Hingegen sind
in verschiedenen Punkten Anpassungen an die veränderten Verhältnisse
nötig. Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, dem
Bundesrat noch in diesem Herbst eine entsprechende Botschaft
vorzulegen.

Der Bundesrat will dem Strukturwandel und der wachsenden Mobilität
auch im Bereich der zweiten Säule vermehrt Rechnung tragen. Die
Versicherten etwa sollen durch die Staffelung der
Verdiensterhöhungs-Beiträge mehr als bisher zum erforderlichen
Deckungskapital beitragen und so die Arbeitgeber etwas entlasten.Das
flexibler gestaltete Vorsorgekonzept soll den Bedürfnissen der
einzelnen Arbeitgeber entgegenkommen. Das neue Vorsorgekonzept soll
den Anforderungen einer modernen Personalpolitik genügen, ohne dass
die bewährten Elemente der heutigen Lösung aufgegeben werden.

Für die weiteren Arbeiten hat der Bundesrat insbesondere folgende
allgemeine Stossrichtung festgelegt:
… Das neue Konzept der Versicherungskasse sieht einen
Hauptvorsorgeplan nach Leistungsprimat vor. Das heutige Modell wird
jedoch optimiert: So sollen die wiederkehrenden Beiträge der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren
Verdiensterhöhungsbeiträge nach Alter gestaffelt werden. Vom
automatischen Teuerungsausgleich wird abgerückt. Er wird dem Personal
der allgemeinen Bundesverwaltung nur noch zur Hälfte garantiert. Die
andere Hälfte soll mit einer optimierten Vermögensanlage
erwirtschaftet werden.
… Für besondere Personalkategorien ist ein Vorsorgeplan nach
Beitragsprimat vorzusehen.
… Die Pensionskasse des Bundes (PKB) soll den verschiedenen
Arbeitgebern flexible Vorsorgelösungen anbieten können.
… Der Deckungsgrad muss für jeden Arbeitgeber mindestens zwei Drittel
betragen. Bei deutlich verschlechtertem Deckungsgrad kann der
Bundesrat Massnahmen zur Reduktion des Finanzierungsrisikos ergreifen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement wird nun die Botschaft
vorbereiten. Selbstverständlich werden weitere Gespräche mit den
Personalverbänden und der
 paritätischen Kassenkommission der PKB stattfinden. Der entsprechende
Bundesbeschluss muss dann vom Parlament genehmigt werden, damit der
Bundesrat die neuen Statuten der PKB in Kraft setzen kann.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Christiane Aeschmann, Leiterin Abt. Grundsatzfragen EVK,
Tel: 322 88 76

13.8.97