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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Inhalt einer
Botschaft zuhanden der Bundesversammlung über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Argentinien gutgeheissen.
In dieser Botschaft legt der Bundesrat die Besonderheiten des neuen
Akommens dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation
vornehmen zu lassen.

Am 23. April 1997 konnte in Buenos Aires ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien über die Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet werden.

Argentinien ist ein wichtiger Handelspartner für die Schweiz. Die
schweizerischen Investitionen in Argentinien sind zahlreich und
vielfältig. Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben
der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen Schutz, z.B.
vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen
Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Industriestaaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile
erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Abkommens
gutgeheissen.

Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

13.8.1997