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Richter verbietet Greenpeace-Plakate gegen Peter Dollinger

PRESSEMITTEILUNG

Richter verbietet Greenpeace-Plakate gegen Peter Dollinger,
Abteilungschef im
Bundesamt für Veterinärwesen

Der Gerichtspräsident I von Bern hat am 5. August seine
superprovisorische
Verfügung vom 15. Juli 1997, in Sachen Peter Dollinger (Abteilungschef
im
Bundesamt für Veterinärwesen und Delegationsleiter Schweiz an der
CITES-Konferenz
in Harare) gegen Greenpeace bestätigt. In seinem Entscheid verbietet der
Gerichtspräsident Greenpeace, die Plakate „Entzieht ihm die Lizenz zu
Töten"
öffentlich zu verbreiten; bereits aufgehängte Plakate hat Greenpeace
entfernen zu
lassen. Im weiteren wurde Greenpeace angewiesen, bestimmte Dateien bzw.
Passagen
auf dem Internet ebenfalls zu entfernen. Bei Widerhandlung gegen diese
richterlichen Anweisungen drohen Greenpeace Straffolgen.

Das Gericht stellte fest, dass die Plakataktion von Greenpeace falsche
Aussagen
enthält und dem Durchschnittsbetrachter suggeriert, dass Peter Dollinger
ein
Elefantenjäger oder -wilderer sei. Soweit Dollinger die Tatsache
unterschoben
werde, er bewillige den Abschuss von Elefanten, so verletze ihn dies in
seiner
sozialen und beruflichen Ehre, mithin in seiner Persönlichkeit.

Greenpeace verkenne weiter, dass das CITES-Abkommen den Handel mit Arten
regle
und kein Artenschutzabkommen sei, wie es die Kampagne darzustellen
versuche.

Das Gericht konnte auch den von Greenpeace zur Rechtfertigung
vorgebrachten
Anspruch auf Meinungsäusserungsfreiheit nicht nachvollziehen: Mit
angeblichem
öffentlichen Interesse an Informationen liessen sich Unwahrheiten und
grobe
Verzerrungen der Wahrheit nicht rechtfertigen.

Greenpeace hat die gesamten Gerichtskosten zu tragen; ein Gesuch von
Greenpeace,
Dollinger zur Zahlung einer Sicherheitsleistung zu verpflichten, wurde
abgelehnt.

Peter Dollinger hat 30 Tage Zeit, ab Rechtskraft des Entscheides
gerechnet, einen
Hauptprozesses einzuleiten; ansonsten würden die Anordnungen dieses
Entscheides
dahinfallen.

Beide Parteien können gegen den Entscheid innert 10 Tagen appellieren.

Bern, 7. August 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Katerina Kerner, Fürsprecherin, BVET, Tel: 031 323 85 69