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Bundesrat beschliesst Sparprogramm

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat beschliesst Sparprogramm

Der Bundesrat hält an seinem Ziel fest, den Haushalt bis zum Jahr 2001
ins Gleichgewicht zu bringen. Um das zu erreichen, will er im
kommenden Herbst ein Sparprogramm vorlegen. Aufgrund des unbereinigten
Budgets 1998 und des Finanzplans 1999-2001 ergibt sich zurzeit ein
vorläufiger Kürzungsbedarf von rund zwei Milliarden Franken. Bei einer
massiven Verschlechterung der Ausgangslage könnte sich dieser Bedarf
erhöhen.

Das Budget 1998 und der Finanzplan 1999-2001 sind noch nicht
bereinigt. Im Sinne der Transparenz orientiert der Bundesrat aber auch
dieses Jahr wieder frühzeitig über den Stand des laufenden
Budgetprozesses. Der Voranschlag für das nächste  Jahr sieht trotz
disziplinierter Budgetierung in den Departementen ein Defizit von 8,7
Milliarden vor. Aufgrund der untenstehenden Zahlen ergäbe sich 1998
auch bei einer Ausklammerung der einmaligen Zahlungsspitze im Bereich
Bahnreform immer noch ein Ausgabenüberschuss von 7,2 Milliarden.  Aus
diesem Grund will der Bundesrat noch Verbesserungen von gegen zwei
Milliarden erreichen, davon eine Milliarde mit Ausgabenkürzungen.

	V 1997	V 1998	F 1999	F 2000	P 2001	f D p.a.
Ausgaben (in Mio)		44 241		48 195		49 330		50 420		51 420		3,8
	D Vorjahr (in %)				8,9		2,4		2,2		2,0
Einnahmen(in Mio)		38 471		39 483		41 465		43 629		45 427		4,2
	D Vorjahr (in %)			2,6		5,0		5,2		4,1
Defizit (in Mio)		5 770		8 712		7 865		6 791		5 993
Defizit ohne Bahnreform (in Mio)	    7 212

In diesen Zahlen sind neben der Bahnreform auch die finanziellen
Auswirkungen des Alptransit und der Finanzierung des öffentlichen
Verkehrs bereits enthalten. Ebenso in das Zahlenwerk eingebaut sind
die Einnahmen aus den Lenkungsabgaben im Umweltschutz, die
finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform und des neuen
Mehrwertsteuer-gesetzes sowie schliesslich des
AHV-Mehrwertsteuerprozentes. Nicht berücksichtigt sind dagegen die
Auswirkungen der Verwaltungsreform, das dritte AlV-Lohnprozent ab dem
Jahre 1999 sowie die Mutterschaftsversicherung.
Um mittelfristig den Haushaltsausgleich herbeizuführen, hat der
Bundesrat heute eine Botschaft zu einem Bundesbeschluss über
Massnahmen zum Haushaltsausgleich (Haushaltsziel 2001) verabschiedet.
Diese Verfassungsnorm schreibt nicht nur ein Zwischenziel (Defizit von
vier Milliarden) für 1999 und den Haushaltsausgleich bis 2001 vor, sie
verankert auch Sanktionen für den Fall, dass diese Ziel nicht erreicht
wird. Bundesrat und Parlament müssten dann Massnahmen ergreifen, um
das Defizit auf die Grössenordnung von zwei Prozent der Gesamtausgaben
zu reduzieren (rund eine Mia Franken). Bei anhaltender Rezession
können diese Fristen um maximal zwei Jahre verlängert werden.
Die obigen, vorläufigen Defizite stehen in krassem Widerspruch zum
Willen des Bundesrates, den Haushalt auszugleichen. Deshalb braucht es
konkrete Kürzungsvorschläge in den wichtigen Aufgabenbereichen. Im
Hinblick auf deren Konkretisierung hat der Bundesrat die Ausgangslage
analysiert. Da er bei seinem Sparantrag von einem relativ
optimistischen Szenario ausgeht, können verschiedene Faktoren zu einer
Verschlechterung der Finanzperspektiven (pessimistisches Szenario)
führen.
… Obwohl immer noch hohe Defizite resultieren, liegen dem Sparantrag
des Bundesrats optimistischen Annahmen zugrunde: So werden eine
wirtschaftliche Erholung, ein Rückgang der Arbeitslosigkeit,
Mehreinnahmen (MWST-Prozent für AHV, Finanzierung des Öffentlichen
Verkehrs, 3. Lohnprozent für AlV etc.) vorausgesetzt, was keineswegs
gesichert ist.  Gleichwohl ergibt sich ein Sanierungsbedarf von rund
zwei Milliarden Franken. Die Folge sind Kürzungen in den
ausgabenstärksten Aufgabengebiete (z.B. soziale Wohlfahrt, Verkehr,
Landesverteidigung).
… Weitere Faktoren können die Ausgangslage verschärfen, z.B. :
Verzögerung der wirtschaftlichen Erholung, Nichtrealisierung von
Zusatzeinnahmen, Ausfälle beim Umsatzstempel.  Bei einer Kumulation
aller Faktoren könnte sich  der Kürzungsbedarf markant erhöhen. Dann
müsste der Gürtel in allen Aufgabengebieten noch enger geschnallt
werden.
Alarmierend ist bei beiden Szenarios die Dynamik der
Defizitentwicklung. Diese Entwicklung will der Bundesrat nicht
tatenlos hinnehmen. Rigoroses Sparen ist eine wichtige Voraussetzung
für die Erhaltung eines sozialen Staats und einer wettbewerbsfähigen
Wirtschaft. Im Bewusstsein um die Dramatik der Lage hat der Bundesrat
das Eidgenössische Finanzdepartement mit der Vorbereitung eines
Sparprogramms bauftragt. Entscheide will er im kommenden Herbst
fällen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

16.6.97