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Direktzahlungen an die Landwirtschaft


Thema / Thème / Tema:                    DIREKTZAHLUNGEN 1996

Direktzahlungen an die Landwirtschaft

Mit dem Bericht über die Direktzahlungen 1996 informiert das Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) über Umfang und Verteilung der Direktzahlungen, die 1996
an die Landwirtschaft ausgerichtet wurden.

Die Gesamtsumme belief sich auf 2,4 Milliarden Franken. Sie verteilte sich auf
die gestützt auf Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes (LwG)
ausgerichteten Ergänzenden und Ökologischen Direktzahlungen (63% der
Gesamtsumme), auf die Ausgleichzahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen
(18%) und auf die Produktionslenkenden Direktzahlungen (13%). Für
Sozialpolitisch motivierte Direktzahlungen wurden rund sechs Prozent der
gesamten Direktzahlungen aufgewendet.

Die Ergänzenden Direktzahlungen zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen der Landwirtschaft betrugen rund 888 Millionen Franken. Als
Entschädigung und Anreiz für besondere ökologische Leistungen (Integrierte
Produktion (IP), Biologischer Landbau (Bio), Ökologische Ausgleichsflächen
sowie Kontrollierte Freilandhaltung von Nutztieren und Besonders
tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und für die Förderung des
Extensogetreideanbaus hat der Bund 1996 gut 634 Millionen Franken aufgewendet.
1996 wurden bereits 54 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe nach den Regeln der
IP bewirtschaftet (1995: 29%). Der Anteil Bio-Betriebe stieg von knapp drei auf
gut fünf Prozent.

Rund 60 Prozent der 1996 ausgerichteten Direktzahlungen kamen den
Landwirtschaftsbetrieben im Hügel- und Berggebiet zugute. Der Anteil der
Direktzahlungen am Erlös machte bei den Bergbetrieben je nach Betriebsgrösse
durchschnittlich zwischen 25 und 50 Prozent aus. Im Talgebiet betrug dieser
Anteil zwischen 15 und 25 Prozent. Die Direktzahlungen sind damit ein wichtiger
Bestandteil des Erlöses der Landwirtschaftsbetriebe.

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Direktzahlungen 1996 um 475 Millionen Franken
erhöht. Die stärkste Erhöhung erfolgte bei den Ökologischen Direktzahlungen.
Dies war im wesentlichen die Folge der vom Bundesrat beschlossenen
Beitragserhöhung sowie der annähernden Verdoppelung der Beteiligung der
Landwirte an den Programmen IP und Bio. Für das Jahr 1997 ist mit der Erhöhung
der Summe der Direktzahlungen um 80 Millionen Franken ein wesentlich geringerer
Zuwachs budgetiert als in den vorangehenden Jahren.

Die Direktzahlungen gelten Leistungen der Landwirtschaft ab, für die (noch)
kein Markt besteht. Die Landwirtschaft soll nicht nur gesunde Nahrungsmittel
produzieren, sondern auch dazu beitragen, dass die Lebensgrundlagen wie Boden
und Wasser erhalten werden. Sie soll die Kulturlandschaft pflegen und unter
anderem auch einen Beitrag zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben im
ländlichen Raum leisten. Die Erhaltung einer Landwirtschaft, die all diese
gewünschten Leistungen erbringt, ist über die Produktepreise allein unter den
heutigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Mit den Direktzahlungen werden
deshalb diese gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der
Landwirtschaft abgegolten. Die Marktleistung der Bäuerinnen und Bauern können
die Direktzahlungen dabei nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen.

Für weitere Auskünfte:

Urs Gantner, Abteilung Direktzahlungen, Tel. 031 / 322 25 66
Laurent Nyffenegger, Abteilung Direktzahlungen, Tel. 031 / 322 27 95

Bern, 23. Juli 1997                      BUNDESAMT FÜR  LANDWIRTSCHAFT
                                         Presse- und Informationsdienst