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Ferienreisen: Vorsicht bei der Einfuhr von Fleisch

Pressemitteilung

Ferienreisen: Vorsicht bei der Einfuhr von Fleisch

Viele Schweizerinnen und Schweizer reisen in den nächsten Wochen ins
Ausland.
Reizvolle kulinarischen Erfahrungen verleiten gerne dazu, mehr oder
weniger
exotische Lebensmittel mit nach Hause zu nehmen. Wohl kaum jemand ist
sich
bewusst, dass damit gefährliche Tierseuchen in unser Land eingeschleppt
werden könnten. Deshalb sollten gewisse Vorschriften beachtet werden. So
ist
die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus Wiederkäuern und
Schweinen aus allen Ländern Afrikas, Asiens (mit Einschluss der Türkei
und
den Staaten der ehemaligen Sowjetunion), Südamerikas (ohne Chile und
Uruguay)
 sowie aus Bosnien, Mazedonien und Serbien-Montenegro verboten. Zur
Erinnerung: Zu den Wiederkäuern zählen neben Rindern, Schafen und Ziegen
auch Antilopen, Hirsche u.a.m; bei den Schweinen sind auch die
Wildschweine
mitgemeint.

Wegen der Schweinepest gelten zur Zeit im kommerziellen Verkehr
Einfuhrbeschränkungen für verschiedene Regionen Europas. Auf den Erlass
von
Einfuhrverboten im Reisendenverkehr wurde bis jetzt verzichtet. Das
Bundesamt für Veterinärwesen ruft aber dazu auf, auf das Mitbringen von
unverarbeitetem Schweinefleisch aus Norddeutschland, den Niederlanden,
Belgien und Katalonien zu verzichten, oder dann mindestens dafür zu
sorgen,
dass keine Fleischabfälle an Tiere gelangen können.

Aus Ländern ohne Einfuhrverbot dürfen pro Person die folgenden Mengen
Fleisch abgabenfrei eingeführt werden:

· 0.5 kg unverarbeitetes Fleisch von Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Pferd
· 1.0 kg Fleischerzeugnisse von solchen Tieren
· 2.5 kg anderes Fleisch und andere Fleischerzeugnisse
         (Geflügel, Kaninchen, Wild, Fisch)

Mehrmengen bis 20 kg, die zur Verwendung im eigenen Haushalt bestimmt
sind,
dürfen unter Entrichtung der (zum Teil recht hohen) Zollabgaben
eingeführt
werden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen wünscht schöne Ferientage.

Bern, 4. Juli 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Jakob Schluep, Grenztierärztlicher Dienst (Tel.: 031 323 85 10)