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Exportbranche profitiert von der MWST

Exportbranche profitiert von der MWST

Die schweizerische Exportwirtschaft profitiert von der Mehrwertsteuer
(MWST). Dies ist ein Ergebnis der ersten MWST-Statistik, welche die
Eidgenössische Steuerverwaltung auszugsweise veröffentlicht hat.
Weiter haben die 200.000 Unternehmen mit Umsätzen unter einer Million
etwa einen gleich hohen Steuerbetrag erbracht wie die 8000 grössten
Unternehmen des Landes.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Ergebnisse der MWST
für das Einführungsjahr erstmals statistisch ausgewertet. Die
Statistik stützt sich auf die eingereichten Mehrwertsteuerabrechnungen
für das Jahr 1995. Sie informiert über die erzielten Umsätze sowie
über die damit verbundenen Mehrwertsteuer-beträge. Die
Detailergebnisse werden später veröffentlicht

Die Mehrwertsteuer in Kürze

Die im Jahre 1995 eingeführte Mehrwertsteuer ist eine indirekte
Steuer. Steuerpflich-tig ist im wesentlichen, wer eine gewerbliche
oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, sofern seine Lieferungen
oder Dienstleistungen im Inland jährlich gesamthaft 75'000 Franken
übersteigen. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel
vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre
Umsätze deklarieren, auf dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe
der geltenden Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon
die ihnen überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen
Steuerpflichtigen verrechnete Mehrwertsteuer) in Abzug bringen und die
verbleibende Netto-Steuer der Eidgenos-senschaft abführen.

2. Hauptergebnisse

Die über 260'000 Steuerpflichtigen haben für das Jahr 1995 in ihren
periodischen Abrechnungen einen Gesamtumsatz von 1'004.2 Milliarden
Franken deklariert. Davon machte der steuerbare Umsatz 507.6
Milliarden Franken aus. Der übrige Umsatz teilte sich folgendermassen
auf:

* 239.7 Milliarden Franken für den Export von Gütern und Diensten.
Darin enthalten sind allerdings auch Umsätze mit Waren, welche
physisch gar nie in die Schweiz gelangen (Ausland-Ausland-Umsätze).

 * 244.9 Milliarden Franken für von der MWST ausgenommene Umsätze. Es
handelt sich dabei um Umsätze, die keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug
haben: Z.B.  Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens, der
Sozialfürsorge, der Erziehung, des Unter-richts, der Kultur, des Geld-
und Kapitalverkehrs usw.

* 12.1 Milliarden Franken für übrige nicht steuerbare Umsätze,
insbesondere für Ent-geltsminderungen (Rabatte, Skonti usw.).

Die Aufteilung des deklarierten Gesamtumsatzes in seine
Hauptkomponenten wird in der nachfolgenden Graphik wiedergegeben.

Die mit Hilfe der geltenden Steuer-sätze von 6,5 Prozent (Normalsatz)
und 2 Prozent (reduzierter Steuersatz für Um-sätze mit Ess- und
Trinkwaren, Medikamenten, Zeitungen, Zeitschriften, Büchern u.a.)
berechnete Steuer auf dem Umsatz belief sich auf rund 27.6 Milliarden
Franken. Nach Abzug der Vorsteuern von insgesamt 22 Milliarden Franken
verblieben netto MWST-Forderungen von rund 5.6 Milliarden. Zählt man
die annähernd 5.8 Milliarden hinzu, die die Eidgenössische
Zollverwaltung für 1995 auf der Wareneinfuhr in Rechnung stellte, so
ergaben sich Netto-Steuerforderungen von gegen 11.4 Mil-liarden
Franken.

3. Ergebnisse nach der Grösse der Unternehmen

Teilt man die einzelnen Steuerpflichtigen nach ihrem Gesamtumsatz in
Klassen ein, so wird die eminente Bedeutung der kleinen und mittleren
Unternehmen(KMU)  für unsere Wirtschaft bestätigt: Die Unternehmen mit
einem Gesamtumsatz unter einer Mil-lion Franken machen etwas mehr als
drei Viertel aller Steuerpflichtigen aus. Auf der anderen Seite gab es
nur 8'188 Unternehmen (rund 3 Prozent der Gesamtheit), deren
Gesamtumsatz sich auf 10 Millionen Franken und mehr belief. Ein
anderes Bild zeigt der Netto-Steuerertrag (ohne MWST auf der Einfuhr).
Die fast 200'000 Unternehmen mit Umsätzen unter einer Million Franken
hatten dem Fiskus fast 1.5 Milliar-den Franken abzuliefern. Das ist
etwas weniger als die MWST-Schuld der 8188 umsatzstärksten
Unternehmen.

4. Ergebnisse nach Wirtschaftssektoren

Den höchsten steuerbaren Umsatz wies der "Grosshandel" auf, gefolgt
von den Wirtschaftssektoren "Einzel-, Detailhandel" und "Beratung,
Planung, kommerzielle Dienste". Der letztere, der u.a. die Treuhand-,
Advokatur-, Architektur- und Ingenieur-büros umfasst, vereinigte am
meisten Steuerpflichtige auf sich. Was den Gesamtumsatz anbelangt,
stechen die Ergebnisse des "Grosshandels" sowie der "Banken,
Finanzgesellschaften" heraus. Beim Grosshandel spielen die
Ausland-Ausland-Umsätze eine bedeutende Rolle. Bei den
Wirtschaftszweigen "Chemische Erzeugnisse", "Maschinen- und
Fahrzeugbau" sowie "Elektrotechnik, Elektronik, Optik" schlagen die
Exporte stark zu Buche.

Interessant sind die Netto-Steuer-for-derung zu Gunsten oder zu Lasten
(negatives Vorzeichen in der Tabelle im Anhang) des Bundes.
Steuerergebnisse zu Gunsten des Fiskus von mehr als einer halben
Milliarde Franken wurden in den folgenden Wirtschaftszweigen
realisiert (in abnehmender Reihenfolge): "Beratung, Planung,
kommerzielle Dienste", "Gastgewerbe", "Grosshandel",
"Bauhauptgewerbe", "Einzel-, Detailhandel" und "Ausbau-gewerbe". Die
Wirtschaftszweige mit den höchsten Steuerergebnissen zu Lasten des
Fiskus waren hingegen allesamt Industrie-Branchen, nämlich (ebenfalls
in abneh-mender Reihenfolge): "Chemische Erzeugnisse", "Maschinen- und
Fahrzeugbau", "Nahrungsmittel", "Elektrotechnik, Elektronik, Optik"
sowie "Uhren, Bijouteriewaren".

5. Bemerkungen zur Aussagekraft der Ergebnisse

Die Statistik umfasst die Deklarationen der Steuerpflichtigen für das
erste Jahr nach der Einführung der MWST.Der Übergang von der
Warenumsatzsteuer (WUST) zur MWST zog bedeutende Auswir-kungen auf die
Ergebnisse dieses ersten MWST-Jahres nach sich. So haben die
Abgrenzungen etwa im Bereich der Debitoren, der angefangenen Arbeiten
und der vermieteten Waren unmittelbar die steuerbaren Umsätze
tangiert. Für rund 120¹000 neue Steuerpflichtige umfassen die in Abzug
gebrachten Vorsteuern auch die auf den Warenlagern noch lastende WUST.
Zudem ist bekannt, dass verschiedene Steuer-pflichtige wegen des
Vorsteuerabzugs im Jahre 1994 geplante Investitionen auf den Zeitraum
nach der Einführung der MWST verschoben. Diese Besonderheiten haben
die Ergebnisse der einzelnen Wirtschaftszweige unterschiedlich
beein-flusst. So führte die WUST auf den Warenlagern dazu, dass im
Detailhandel hohe Vorsteuern angerechnet werden mussten. Die
Ergebnisse 1995 können deshalb nicht ohne weiteres unter den Branchen
verglichen werden. Übrigens sind die Umsätze verschiedener Bereiche
(z.B. im Ge-sundheits- und im Unterrichtswesen) von der MWST
ausgenommen, so dass die entsprechenden Unternehmen nicht als
Steuerpflichtige registriert sind.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: K. Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031  322 73 89
25.4.97