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"Gen-Lex" / Schritte zur umfassenden Regelung der Gentechnologie

Pressemitteilung

"Gen-Lex"
Schritte zur umfassenden Regelung der Gentechnologie

Die Arbeiten zur Erfuellung der "Gen-Lex-Motion", die vom Bundesrat
bis Ende 1997 Vorschlaege fuer die Schliessung allfaelliger
noch bestehender Luecken der Gesetzgebung ueber die ausserhumane
Gentechnologie verlangt, sind einen weiteren Schritt vorangekom-
men. Zunaechst mussten die Luecken in der geltenden Gesetzgebung
erhoben werden, um allfaellig notwendige gesetzgeberische Arbeiten
in die Wege leiten zu koennen. Diese Erhebungen liegen nun vor.
Im kommenden Herbst sollen alle entsprechenden Projekte in die
Vernehmlassung gegeben werden. Der Bundesrat wird Ende 1997 einen
Bericht ueber den Stand des Gentechnikrechts erstatten.

Der Rechtsetzungsprozess ueber die ausserhumane Gentechnologie ist
seit einigen Jahren im Gange. Bundesrat und Parlament haben sich
entschieden, kein eigenes Gentechnikgesetz zu erlassen, sondern
eine dezentrale Regelungsstrategie zu verfolgen, d.h. die Gen-
technik in die bestehenden Gesetze zu integrieren. So treten am
heutigen 1. Juli 1997 die neuen Regelungen im Umweltschutzgesetz
und im Epidemiengesetz in Kraft. Die Bestimmungen des Lebensmittel-
rechts gelten bereits seit 1995. Die Eidgenoessische Fachkommis-
sion fuer biologische Sicherheit wurde am 1. Januar 1997 einge-
setzt. Damit verfuegt die Schweiz ueber wichtige Teile eines Gen-
technikrechts.

Die "Gen-Lex-Motion" verlangt Ergaenzungen, eine Beschleunigung
und einen raschen Abschluss der Gesetzgebungsverfahren ueber die
ausserhumane Gentechnologie und formuliert eine Reihe von Grund-
saetzen, denen das Gentechnikrecht zu genuegen hat. Sie wurde an-
laesslich der Beratung der "Gen-Schutz-Initiative" in der Frueh-
jahrssession 1997 vom Staenderat als Zweitrat ueberwiesen.

Das federfuehrende Bundesamt fuer Veterinaerwesen (BVET) hat eine
Projektleitung eingesetzt und eine Koordinationsgruppe mit Ver-
tretungen aller acht betroffenen Bundesaemter aus drei Departe-
menten sowie der Interkantonalen Kontrollstelle fuer Heilmittel
zusammengestellt. Es hat Prof.Dr.iur. Rainer J. Schweizer, Uni-
versitaet St. Gallen, mit der Untersuchung beauftragt, ob die
geltende Gesetzgebung noch Luecken und Maengel aufweist, und wie
diese durch neue Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen
geschlossen werden koennen.

Gestuetzt auf diese Erhebungen werden derzeit die Vorschlaege
formuliert, mit denen die Motionsauftraege erfuellt werden koen-
nen. Die sektoriellen Rechtssetzungsprojekte werden publiziert,
wenn nach Abschluss des verwaltungsinternen Verfahrens (insbe-
sondere auch der Koordination) die Vernehmlassung eroeffnet wird.
Diese ist fuer den Herbst 1997 vorgesehen.

Der Bundesrat wird am Ende des Jahres in einem Bericht an das Par-
lament ueber den Stand des Rechtssetzungsprozesses zur ausser-
humanen Gentechnologie Auskunft geben.

Bern, 1. Juli 1997

BUNDESAMT FUER VETERINAERWESEN

Auskuenfte:
Ulrich Kihm, Direktor BVET, Projektleiter
Tel: 031 323 8501
Fax: 031 324 8256