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Bundessubventionen durchleuchtet

PRESSEMITTEILUNG

Bundessubventionen durchleuchtet

Bei den Subventionen besteht ein namhaftes Entlastungspotential für
die Bundeskasse. Dies geht aus dem ersten Subventionsbericht hervor,
den der Bundesrat an das Parlament verabschiedet hat. Bei konsequenter
Umsetzung der Vorschläge kann mit jährlichen Einsparungen von einigen
wenigen 100 Millionen Franken gerechnet werden. In einem zweiten
Bericht will der Bundesrat Ende 1998 über die Umsetzung der Massnahmen
und die zweite Prüfrunde orientieren.

Der Bericht ist Teil des umfassenden finanzpolitischen Konzeptes des
Bundesrates, mit dem er bis 2001 den Haushaltausgleich erreichen will.
Trotzdem ist der Subventionsbericht kein eigentliches Sparprogramm ,
sondern liefert umfassende Informationen über das Subventionswesen des
Bundes. Zudem werden zahlreiche Massnahmen zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit dieses grössten Ausgabenpostens der
Bundesrechnung (1995: 23,5 Milliarden) vorgeschlagen. Strukturen und
Abläufe sollen vereinfacht, Überholtes abgeschafft, zu grosszügige
Beiträge gekürzt und bisher Vernachlässigtes wirksamer gefördert
werden.
Der Gesetzgeber hat im 1991 in Kraft gesetzten Subventionsgesetz (SuG)
den Bundesrat beauftragt, mindestens alle sechs Jahre die Bestimmungen
über Finanzhilfen und Abgeltungen (=Subventionen) nach einheitlichen
Grundsätzen zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Entsprechend sollen Anträge für Änderungen oder Aufhebungen von
Subventionserlassen vorbereitet oder wenn möglich direkt vollzogen
werden.
Angesichts der Vielzahl von Subventionstatbeständen und der
Komplexität des Subventionssystems ist vor der Analyse eine umfassende
Datenbank für über 600 Subventionsrubriken aufgebaut worden, mit deren
Hilfe der ganze Bereich systematisch durchleuchtet werden konnte und
die zukünftig als Führungsunterstützung zur Verfügung steht.
Die vertiefte Beurteilung wurde in zwei Etappen aufgeteilt. Der erste
Teil enthält die Prüfergebnisse von 159 der 405 Subventionen, bei
denen im Referenzjahr 1995 Zahlungen erfolgt sind. Nicht einbezogen
wurden in der Regel Subventionen mit jüngst revidierter
Rechtsgrundlage (z.B. Waldgesetz), in Reform befindliche Bereiche
(z.B.Bahnreform), demnächst auslaufende Subventionen, Pflichtbeiträge
an internationale Organisationen sowie Beiträge an öffentliche
Sozialversicherungen. Soweit sinnvoll werden diese Bereiche Gegenstand
einer zweiten Prüfrunde bilden.
Im vorliegenden Bericht werden Massnahmen vorgeschlagen, die die
Bundeskasse zwar weder sofort noch massiv entlasten, aber dennoch ein
namhaftes Entlastungspotential ausmachen:
 Bei 136 von 159 detailliert analysierten Subventionen schlägt der
Bundesrat Änderungen vor: So sollen 16 Subventionen aufgehoben, acht
befristet und bei 11 die Beitragssätze reduziert werden. Bei anderen
Subventionen sollen die Wirksamkeit nochmals vertieft geprüft, die
Bemessung pauschaliert oder die Lenkungsmöglichkeit verstärkt werden.
Diese 136 Subventionen umfassen ein Ausgabenvolumen von gegen 6
Milliarden Franken. Die Kompetenzen zur Umsetzung der Massnahmen
liegen je etwa zur Hälfte beim Parlament und beim Bundesrat.
Der Informationsteil des Berichtes zeigt unter anderem,...
… ...dass sich die Subventionsausgaben von 1970 bis 1995 versechsfacht
haben (von 4 auf rund 23 Milliarden) und im Durchschnitt stärker
gewachsen sind (+7,3% p.a.) als die Gesamtausgaben des Bundes (+6,7%
p.a.) oder das Bruttoinlandprodukt (+5,7% p.a.),
… ...dass im Stichjahr 1995 die Bereiche Soziale Wohlfahrt, Verkehr
und Kommunikation und Landwirtschaft und Ernährung 80% aller
geleisteten Beiträge beanspruchten,
… ...dass es im Rückblick betrachtet teurere und weniger teure Zeiten
gab. Die beiden Jahrzehnte 1956 - 1965 und 1986 - 1995 stellen die in
ihren finanziellen Folgen bedeutendsten Perioden für den
Subventionsausbau dar. Mehr als die Hälfte der heutigen
Subventionsausgaben basiert auf Rechts-grundlagen aus dieser Zeit.

Die definitive, bereinigte  Fassung des ersten Subventionsberichts
liegt in der ersten Hälfte des Monats Juli vor.

Den zweiten, abschliessenden Bericht will der Bundesrat gegen Ende
1998 publizieren. Darin wird über die Umsetzung der Massnahmen durch
die fachlich verantwortlichen Departemente orientiert. Grundlage dafür
bildet ein zentrales Controlling durch das Eidg. Finanzdepartement.
Zudem erstattet der Bundesrat Bericht über die Ergebnisse der zweiten
Prüfrunde.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

25.6.97