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Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau 1996

PRESSEMITTEILUNG

Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau 1996
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Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments einen Bericht über die Erfahrungen
und Resultate im Bereich der Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau im Erntejahr
1996 verabschiedet. Mit den Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau wird ein umwelt-
und standortgerechter Ackerbau und eine Stabilisierung der Getreideproduktion
angestrebt.

Im Jahr 1996 wurden 38'000 Hektaren Brot- sowie 41'000 Hektaren Futtergetreide
extensiv bewirtschaftet. Dies entspricht 34 Prozent der Brot- beziehungsweise
59 Prozent der Futtergetreidefläche. Beim extensiv angebauten Getreide muss der
Landwirt auf den Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden und Insektiziden
nach der Aussaat bis zur Ernte verzichten.

Die Auswertungen für 1996 zeigen, dass 9'000 Hektaren oder annähernd drei
Prozent des offenen Ackerlandes als Grünbrache, ökologische Ausgleichsfläche
und nachwachsende Rohstoffe stillgelegt, das bedeutet, der
Nahrungsmittelproduktion entzogen wurden.

Grünbrachen sind Ackerflächen, die während ein bis zwei Vegetationsperioden
stillgelegt werden. Sie treten in der Fruchtfolge an die Stelle einer
bestimmten Kultur und werfen keinen Ertrag ab. Als ökologische
Ausgleichsflächen auf stillgelegtem Ackerland gelten extensiv bewirtschaftete
Wiesen. Als nachwachsende Rohstoffe werden Pflanzen angebaut, die nicht der
menschlichen und tierischen Ernährung, sondern der Energiegewinnung oder
anderen technischen Zwecken (Schmiermittel) dienen.

Die Mengenwirkung der Extensivierungs- und Stillegungsmassnahmen im
Pflanzenbau, das heisst insbesondere die Minderproduktion an Brot- und
Futtergetreide, wird im Erntejahr 1996 bei einer Gesamtproduktion von 1,31
Millionen Tonnen auf 90'000 bis 100'000 Tonnen geschätzt.

Mit der Agrarreform (Agrarpolitik 2002) sollen Anforderungen für eine
naturnahe, umweltschonende Bewirtschaftung zu einer Grundvoraussetzung für die
allgemeinen Direktzahlungen werden. Die Lenkungsmassnahmen werden dabei
grundsätzlich überprüft. Insbesondere sollen die Extensoprogramme in die
Ökomassnahmen überführt werden.

Bern, 27. Juni 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Ergänzende Direktzahlungen und
Viehwirtschaftliche Beiträge, Hans-Peter Berger, Tel. 031 322 25 35