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Dringliche Personalmassnahmen für ZAS

PRESSEMITTEILUNG

Dringliche Personalmassnahmen für ZAS

Der Bundesrat hat für die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) eine
sofortige Erhöhung des Personalbestands um 20 Stellen bewilligt, die
bis Ende 1998 befristet ist. Damit sollen die grossen Rückstände bei
der Behandlung von AHV/IV-Leistungsbegehren aus dem Ausland abgebaut
werden. Ein wichtiger Grund für die Pendenzen ist der zusätzliche
Bearbeitungsaufwand, den die 10. AHV-Revision verursacht.

Die ZAS ist ein Ausführungsorgan der AHV/IV in Genf und beschäftigt
rund 410 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist der Eidgenössischen
Finanzverwaltung angegliedert. Ihr angeschlossen sind die
Schweizerische Ausgleichsstelle und die IV-Stelle für Versicherte im
Ausland. Diese sind mit der Durchführung der freiwilligen Versicherung
im Ausland und mit der Abwicklung der internationalen
Sozialversicherungs-Abkommen beauftragt. Im Vordergrund stehen die
speditive Erfüllung der Rentenansprüche ehemaliger Gastarbeiter und
von Auslandschweizern. Angesichts der hohen Zahl von Gastarbeitern,
ihres raschen Umschlages, der hohen Rückwanderung und der steigenden
Anzahl von Sozialversicherungsabkommen wächst der Rentnerbestand seit
vielen Jahren rasch an. Vor allem aber hat die 10. AHV-Revision
(Splitting, Erziehungsgutschriften, Einzelrenten, Zunahme der
Sonderfälle) zu einem Anstieg des Bearbeitungs-aufwands um 15 bis 20
Prozent geführt.

Trotz forciertem Einsatz modernster Informatikmittel (elektronische
Dossierführung, Rentenberechnung mit Expertensystemen) haben heute die
Rückstände ein unannehmbares Mass erreicht. Die Zahl unbearbeiteter
Gesuche um Leistungen und Amtshilfe ist drastisch angestiegen: Während
es Ende 1995 noch 8000 und Ende 96 rund 18.000 Pendenzen waren, ist
ihre Zahl zwischen Januar und Mai dieses Jahres auf 47.000
angestiegen.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine sofortige Erhöhung des
Personalbestands um 20 Stellen genehmigt. Diese ist bis Ende 1998
befristet, weil die ZAS ab 1999 in einem Pilotprojekt mit
Leistungsauftrag und Globalbudget geführt wird. Die
Ressourcenausstattung muss dannzumal neu beurteilt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

25.6.1997