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Informatik-Sicherheit beim Bund

PRESSEMITTEILUNG

Informatik-Sicherheit beim Bund

Der Bundesrat misst der Sicherheit der elektronisch verarbeiteten und
vermit-telten Daten hohe Bedeutung zu. Deshalb will er bis 2002 einen
Betrag von insgesamt 100 Millionen Franken für die
Sicherheits-massnahmen im Informa-tikbereich der Bundesverwaltung
einstellen. Dies hat er aufgrund eines Berichts des Eidgenössischen
Finanz-departementes (EFD) über die Umset-zung der Verordnung über den
Schutz der Informatiksysteme und -anwendun-gen in der Bundesverwaltung
beschlossen.

Der rasante Fortschritt der Informations- und
Kommunikationstechnologie kann zu erhöhten Sicherheitsrisiken führen,
wenn nicht entsprechende Sicherheitsmassnah-men umgesetzt werden. Zum
einen verlangen der Eidg. Datenschutzbeauftragte, die Finanzkontrolle,
die Bundesanwaltschaft und das Bundesarchiv eine angemessene
Gewährleistung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von
Daten. Anderer-seits sind viele Informatikmittel der Bundesverwaltung
ein attraktives Angriffsziel für Unbefugte (z.B. Hacker, kriminelle
Organisationen, Geheimdienste). Auch die Anbindung von Fremdnetzen wie
Internet etc. an die Netze der Bundesverwaltung erfordern verstärkte
Sicherheitsvorkehrungen.

Vor diesem Hintergrund hat das EFD einen Bericht über die
Informatik-Sicherheit erstellt. Er gibt einen Überblick über die
wichtigsten Sicherheitsaktivitäten und -probleme im Imformatikbereich
des Bundes. Zudem äussert er sich zur Sicherheit im Umfeld der
Büroautomation und von schützenswerten Datenbanken.

Gemäss der geltenden Verordnungen müssen unter anderem geschätzte 2500
Informatikobjekte mit erhöhtem Schutzbedarf erhoben, einer
Risikobeurteilung und allenfalls Sicherheitsmassnahmen unterworfen
werden. Während im Bereich der Grundlagenarbeit das Bundesamt für
Informatik (BFI) die nötigen Unterlagen und Dienstleistungen anbieten
kann, fehlen für die Umsetzung der Sicherheitsmassnah-men den meisten
Organisationseinheiten die notwendigen personellen und finan-ziellen
Ressourcen.

Deshalb hat der Bundesrat die Departemente und die Bundeskanzlei
beauftragt, Informatiksicherheitsbeauftragte einzusetzen. Was die
finanziellen Ressourcen betrifft, sollen für die Sicherheit der
Informatik in der allgemeinen Bundesverwaltung (ohne PTT, SBB und
Projekte im Rüstungsablauf) von 1998 bis 2002 insgesamt rund 100
Millionen Franken zulasten der Informatikkredite eingestellt werden.
Erfah-rungswerte aus der Privatwirtschaft zeigen, dass rund zehn
Prozent der gesamten Informatikmittel für die Erreichung eines
adäquaten Sicherheitsstandards inklusive Objektschutz aufgewen-det
werden müssen. In den nächsten Jahren werden vor allem
informatiktechnische Massnahmen wie z.B. Chiffrierung, Authentisierung
oder Protokollierung umgesetzt werden müssen. Zurzeit gibt der Bund
für die Informatik pro Jahr rund 350 Millionen Franken aus.

Der vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht über die Umsetzung
der Verordnung zum Schutz der Informatiksysteme und -anwendungen in
der Bundesverwaltung kann beim Presse- und Informationsdienst des EFD
bezogen werden (Tel. 031 / 322 60 33).

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Henri Garin, Direktor des BFI, Tel. 031 / 325 90 12

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