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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Schritte zur Liberalisierung der Käsevermarktung

PRESSEMITTEILUNG

Schritte zur Liberalisierung der Käsevermarktung
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Im Hinblick auf die Schaffung einer neuen Milchmarktordnung im Rahmen der
Reform der Agrarpolitik hat der Bundesrat Anpassungen von rechtlichen
Grundlagen der Schweizerischen Käseunion beschlossen. Damit kann der geplante
Liberalisierungsschritt im Bereich der Hartkäsevermarktung auf den 1. August
1997 vollzogen werden.

Mit Beschluss vom 3. März 1997 hatte der Bundesrat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, weitere Liberalisierungsschritte,
die unter der geltenden Käsemarktordnung und unter Einhaltung der Finanzplanung
des Bundes möglich sind, umzusetzen. Im Zentrum steht die Vorverlegung des
Eigentumsüberganges am Käse auf den Käsehändler.

In enger Zusammenarbeit zwischen dem EVD und der Käseunion wurden die
notwendigen Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Gemäss der geltenden
Käsemarktordnung (Bundesgesetz über die Käsevermarktung) bedürfen verschiedene
Ausführungsvorschriften der Käseunion der Genehmigung durch den Bundesrat.
Dieser hat heute eine neue Verordnung über die Warenzuteilung genehmigt, eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages veranlasst und die Anpassung des
Reglementes über die Mitgliedschaft - mit erleichterten Aufnahmebedingungen für
neue Mitglieder - gutgeheissen.

Kernelement der Vorverlegung des Eigentumsüberganges ist, dass der Käsehändler
wesentlich früher als bisher Eigentümer der Käse wird (z.B. beim Emmentalerkäse
rund 3 Monate) und dementsprechend mehr unternehmerische Verantwortung
übernehmen und Risikobereitschaft beweisen muss. Die Kosten und Unwägbarkeiten
der Lagerung, Ausreifung und späteren Verkaufsmöglichkeiten der Käse sind nicht
mehr voll durch die Käseunion abzudecken, sondern vom Händler selber. Die
Käseunion übernimmt noch diejenigen Käse, die vom Handel nicht nachgefragt
werden, bezahlt dafür jedoch einen tieferen Preis.

Diese Änderung im Vermarktungsablauf innerhalb der geltenden Ordnung und die
Öffnung der Mitgliedschaft bringen einen zusätzlichen Wettbewerbsdruck auf die
Käsebranche und bedeuten einen Übergangsschritt hin zur neuen
Milchmarktordnung, in der es die Schweizerische Käseunion nicht mehr geben
wird.

Bern, 25. Juni 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion, Urs Markstein Tel. 031
322 25 52  oder Christoph Zimmermann Tel. 031 322 25 58