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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesbeschluss über Massnahmen zum Haushaltsausgleich

PRESSEROHSTOFF

Bundesbeschluss über Massnahmen zum Haushaltsausgleich

1. Vorbemerkungen
Grundlage dieses Rohstoffes bildet die Botschaft des Bundesrates zu
einem Bundesbeschluss über Massnahmen zum Haushaltausgleich
(Haushaltsziel 2001). Diese Botschaft wird dem Erstrat in der
Herbstsession dieses Jahres unterbreitet.

2. Ausgangslage
Zu Beginn der neunziger Jahre haben die Defizite der öffentlichen
Haushalte eine in der Nachkriegszeit nie erlebte Dimension erreicht.
Die Haushaltsprobleme er-fassen alle drei staatlichen Ebenen, wobei
die Lage bei den Bundesfinanzen be-sonders ernst ist.
Untersuchungen machen deutlich, dass die Haushaltsprobleme des Bundes
zum weit überwiegenden Teil hausgemacht sind und nicht der
schleppenden Konjunktur angelastet werden können. Die
Ausgabenüberschüsse werden mit anderen Worten nicht einfach mit dem
wirtschaftlichen Aufschwung verschwinden. Die in den vergangenen
Jahren beschlossenen neuen Aufgaben und Kreditaufstockungen sowie die
strukturellen Schwächen unseres Steuersystems führten zu hohen
Defiziten und damit zu einer stetig ansteigenden Verschuldung.
Gesunde öffentliche Finanzen sind eine unabdingbare Voraussetzung für
einen handlungsfähigen und sozialen Staat. Die soziale,
wirtschaftliche und politische Stabilität hängt untrennbar mit einer
verlässlich gesicherten Finanzierung von Sozialwerken und
Infrastrukturen zusammen. Dies gilt auch für die Bereiche Ausbildung,
Gesundheitswesen, innere und äussere Sicherheit sowie die Wahrnehmung
schweizerischer Interessen im Ausland. Mit zerrütteten Finanzen
verliert der Staat seine politische Handlungsfähigkeit. Die Erhaltung
eines leistungsfähigen Finanzhaushalts ist somit kein Selbstzweck,
sondern eine staatspolitische Kernaufgabe.
Die Staatsverschuldung geht alle an. Der Bund ist heute mit knapp 90
Milliarden Franken verschuldet. In den vier Jahren von 1993 bis 1996
beliefen sich die kumulierten Defizite auf 20 Milliarden Franken.
Allein für die Schuldzinsen wird die Eidgenossenschaft gemäss Budget
1997 3,3 Milliarden aufwenden; das ist mehr, als die Gesamtausgaben
des Bundes für Bildung und Grundlagenforschung. Und zusammen mit dem
Schuldenberg wächst auch die Zinsbelastung. Das betrifft letztlich
alle Menschen im Staat, weil diese Mittel für staatliche Aufgaben
fehlen.
Das rasante Wachstum der Staatsverschuldung fällt zusammen mit raschen
und tiefgreifenden Veränderungen im In- und Ausland. In der Schweiz
erleben wir die grösste Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg.
Arbeitslosigkeit und wachsende soziale Spannungen betreffen viele
Familien im Land. Das hat das innenpolitische Klima verschärft.
Gleichzeitig hat sich auch das weltwirtschaftliche Umfeld völlig
verändert. Die Stichworte heissen Globalisierung, harter Wettbewerb
und Wandel ohne Ende. Die Weltwirtschaft hat neue Gesetze aufgestellt.
Der gute Ruf traditioneller Wirtschafts- und Finanzplätze zählt nicht
mehr. Die internationalen Investoren beurteilen die nationalen Märkte
nach ihrer effektiven Leistungsfähigkeit. Stark verschuldete Staaten
verlieren Vertrauen. Das betrifft die Schweiz und ihre Bevölkerung
ebenfalls direkt.
Die Erhaltung unserer politischen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit ist eine für Gegenwart und Zukunft entscheidende
Herausforderung für Bundesrat und Parlament. In seiner
Legislaturplanung für die Jahre 1995 bis 1999 hat der Bundesrat
deshalb ein klares Haushaltsziel formuliert: Ausgleich des
Bundeshaushalts. Mit dem Haushaltsziel 2001 will der Bundesrat aus der
Verschuldungsspirale ausbrechen. Denn eine weitere Eskalation im
gegenwärtigen Rhythmus wäre ruinös.

3. Finanzielle Perspektiven
Die finanziellen Perspektiven führen die strukturelle Überlastung des
Bundeshaushalts drastisch vor Augen. Trotz einschneidender Kürzungen
muss in den kommenden Jahren mit jährlichen Defiziten von fünf, sechs
oder gar noch mehr Milliarden gerechnet werden. Und dies, obwohl in
Budget und Finanzplan von eher optimistischen Wirtschaftsannahmen
ausgegangen wird.

Tabelle 1:		Kennzahlen des Bundeshaushaltes

		1990	1997	1998	1999	2000

_ Staatsquote (% BIP)		10,1	11,7	12,0	11,4	11,3
_ Steuerquote (% BIP)		9,3	9,3	9,5	9,4	9,5
_ Defizit/Überschuss (% BIP)		+0,3	-1,5	-1,5	-1,3	-1,2
_ Schulden (% BIP)		12,3	24,7	25,2	25,5	25,7
_ Zinsen (% Ausgaben)		5,8	7,6	8,5	9,0	9,2
Auch die finanzpolitischen Kennzahlen signalisieren keine Entwarnung.
Die Staatsquote (Ausgaben in % des BIP) weist zwar eine rückläufige
Tendenz auf, verharrt jedoch immer noch auf einem hohen Niveau von
mehr als elf Prozent. Die Steuerquote (Fiskaleinnahmen in % des BIP)
ist gegenüber der ersten Hälfte der neunziger Jahre leicht
angestiegen, was vor allem eine Folge der Einführung der
Mehrwertsteuer und der Treibstoffzollerhöhung ist. Die Defizitquote
des Bundes von 1,2 bis 1,5 Prozent muss als zu hoch bezeichnet werden.
Sie liegt immer noch über dem Niveau des schweren Rezessionsjahres
1976. Die Verschuldung ist im internationalen Vergleich zwar noch
moderat. Bedenklich ist indessen der starke Anstieg der
Bundesschulden. Diese unerfreuliche Entwicklung widerspiegelt sich
auch in der starken Zunahme der Zinszahlungen. Der finanzpolitische
Handlungsspielraum schwindet damit Jahr für Jahr.

4. Finanzpolitisches Gesamtkonzept des Bundesrates
Mit der Legislaturplanung 1995-99 hat der Bundesrat ein
finanzpolitisches Gesamtkonzept unterbreitet, das bis zu Beginn des
nächsten Jahrzehnts den Bundeshaushalt wieder annähernd ins Lot
bringen soll. Kernelemente des bundesrätlichen Konzeptes sind:
_ Eine auf der Ausgabenseite ansetzende Strategie zur Gesundung der
Bundesfinanzen (Haushaltsziel 2001), wobei Ausgabenkürzungen im Rahmen
des Budgets und herkömmlicher Sparpakete durch strukturelle Reformen
ergänzt werden sollen.
_ Eine finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen sowie
_ Massnahmen auf der Einnahmenseite, welche sich auf die Finanzierung
der Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs und des
AHV/IV-Bereiches beschränken. Für die Arbeitslosenversicherung wird
zudem das dritte Lohnprozent über die Jahrtausendwende hinaus
gesichert werden müssen.
In der Vernehmlassung wurde dieses Konzept positiv aufgenommen. Der
angestrebte Haushaltausgleich und seine konjunkturgerechte Umsetzung
haben eine breite Zustimmung erhalten.

5. Haushaltsziel 2001
Das Haushaltsdefizit soll bis 2001 weitgehend beseitigt werden. Dieses
Ziel will der Bundesrat in der Bundesverfassung verankern. Wird das
Ziel verfehlt, sollen Bundesrat und Parlament zu Ausgabenkürzungen
verpflichtet werden.
Durch eine befristete Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung
sollen Bundesrat und Parlament auf einen verbindlichen Sanierungskurs
verpflichtet werden. Ziel des Verfassungsauftrages ist es, die
jährlichen Defizite bis 2001 weitgehend zum Verschwinden zu bringen.
Das Ziel gilt als erreicht, wenn der Ausgabenüberschuss in der
Finanzrechnung 2 Prozent der Einnahmen beziehungsweise rund 1
Milliarde nicht übersteigt. Für 1999 wird ein Zwischenziel fixiert:
das Defizit darf maximal 4 Milliarden betragen.
Werden diese Ziele verfehlt, muss der Bundesrat ein entsprechendes
Sparpaket unterbreiten. Das Parlament kann die Sparvorschläge im
einzelnen zwar abändern, ist aber an das Gesamttotal der Sparvorgabe
gebunden. Die zwingend vorgeschriebenen Sparmassnahmen bei
Zielverfehlung sollen in erster Linie präventive Wirkung entfalten.
Mit den in der Verfassung verankerten Zielen für Budget und Rechnung
wird ein Gesamtrahmen vorgegeben. Das Haushaltsziel 2001 schafft damit
nicht nur Klarheit über den finanzpolitischen Kurs. Er verbessert auch
die Berechenbarkeit des Bundes und verleiht den Sparmassnahmen die
erforderliche Durchschlagskraft.
51 Zielgrösse und Zieljahr
Zielgrösse ist der Saldo der Finanzrechnung. Auf eine besondere
Behandlung von Investitionsausgaben soll verzichtet werden.
Die Finanzrechnung bildet die Grundlage für die finanzpolitische
Prioritätensetzung. Sie ist im Mittelpunkt der jährlichen Budget- und
Finanzplanrunden und beinhaltet die entscheidenden Informationen für
eine Beurteilung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der
Bundesfinanzen. Die Neuverschuldung wird unmittelbar durch den
Ausgabenüberschuss der Finanzrechnung bestimmt. Das Haushaltsziel 2001
orientiert sich deshalb am Saldo der Finanzrechnung.
Auf eine besondere Behandlung der Investitionsausgaben soll verzichtet
werden. Auch Ausgaben für grosse Infrastrukturprojekte sollen dem
neuen Verfassungsregime unterstellt werden. Eine Sonderbehandlung
würde nur den Spardruck von diesem Bereich abwenden. Dies würde sich
nicht nur finanzpolitisch sondern län-gerfristig auch
volkswirtschaftlich negativ auswirken. Die Prioritätensetzung wird
durch das Haushaltsziel 2001 nicht tangiert. Mit Hilfe von
Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen kann die Finanzierung von
umfangreichen Projekten auf eine langfristig tragbare und
kalkulierbare Basis gestellt werden. Die Planbarkeit von
Infrastrukturvorhaben wird durch den Bundesbeschluss über Massnahmen
zum Haushaltausgleich also weder verunmöglicht noch erschwert. Mit den
Spezialfinanzierungen im Verkehrsbereich wird die Kontinuität der
Investitionspolitik auch finanzpolitisch abgesichert.
Das Defizit soll bis 2001 auf 2 Prozent der Einnahmen oder rund eine
Milliarde reduziert werden. Für 1999 wird ein Zwischenziel
festgehalten: der Ausgabenüberschuss darf 4 Milliarden nicht
übersteigen.
Eine vollständige Beseitigung der Defizite ist nicht zwingend
notwendig. Ein Defizit von 2 Prozent schafft einen kleinen Spielraum,
um konjunkturelle Einflüsse auf den Bundeshaushalt abzufedern, ohne
die Fristen erstrecken zu müssen (vgl. Ziffer 53). Damit wird nicht
etwa auf den gänzlichen Abbau der Ausgabenüberschüsse verzichtet. Doch
sind die Voraussetzungen erfüllt, dass die befristete
Verfassungsbestimmung ausser Kraft treten und vom unbefristeten
Verfassungsartikel über die Schuldenbremse abgelöst werden kann (vgl.
Ziffer 7). Ein Defizit von zwei Prozent der Einnahmen entspricht etwa
den Eigeninvestitionen des Bundes. Eine Finanzierung dieser Ausgaben
über Schulden kann auch volkswirtschaftlich vertreten werden.
Mit dem Sanierungsplan sollen die Bundesfinanzen bis ins Jahr 2001 ins
Gleichgewicht gebracht werden. Dieser Zeitplan ist zwar ehrgeizig,
sollte aber bei entsprechenden Anstrengungen realisierbar sein. Eine
raschere Gangart wäre weder wirtschafts- noch sozialpolitisch
verträglich.
52 Massnahmen bei Zielverfehlungen
Werden die Vorgaben für den Rechnungsabschluss verfehlt, müssen
Bundesrat und Parlament handeln und zusätzliche Einsparungen
beschliessen.
Rechtliche Bestimmungen, deren Verletzung keine Korrekturen nach sich
ziehen, haben nur eine beschränkte Wirksamkeit. Dies zeigt sich klar
im bestehenden Artikel 42bis der Bundesverfassung. Dieser verlangt,
dass der Fehlbetrag des Bundes - vergleichbar mit dem Verlustvortrag
einer Unternehmung - abzubauen ist. Die Entwicklung des
Bilanzfehlbetrages in den letzten Jahren - 1990: 17,5 Milliarden;
1996: 47,2 Milliarden - beweist, dass eine Verfassungsvorschrift ohne
Sanktionsmöglichkeiten nicht genügt.
Der Bundesbeschluss über Massnahmen zum Haushaltausgleich sieht vor,
dass der Bundesrat bei einer Zielverfehlung den Betrag festlegt, der
zusätzlich eingespart werden muss. Zu diesem Zweck beschliesst er
zusätzliche Einsparungen in seiner Zuständigkeit. Gleichzeitig
beantragt er dem Parlament Änderungen von Bundesgesetzen und
allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüssen, die zusätzliche Entlastungen
auslösen. Das Parlament ist an das Gesamttotal des bundesrätlichen
Sparziels gebunden, kann aber innerhalb dieses Rahmens die politischen
Prioritäten selber setzen. Die Räte behandeln das Programm
zusätzlicher Sparmassnahmen in derselben Session und im
Dringlichkeitsverfahren.
Die Höhe der zusätzlichen Sparmassnahmen wird durch das
verfassungsmässig verankerte Defizitziel und die maximal zulässige
zweijährige Nachfrist bestimmt. Eine solche Nachfrist zur
Zielerreichung ist nötig, weil die Umsetzung zusätzlicher
Sparmassnahmen eine gewisse Zeit benötigt.
Der Bundesrat soll allerdings bereits im Rahmen des Budgetvollzugs die
sich bietenden Möglichkeiten nutzen, um präventiv zu verhindern, dass
eine Zielverfehlung überhaupt eintritt. Hierzu kann er bereits
bewilligte Verpflichtungs- und Zahlungskredite sperren, wobei
verbindlich zugesicherte Leistungen oder gesetzliche Ansprüche von
Kürzungen ausgenommen werden.
53 Konjunkturpolitische Aspekte
Um den konjunkturpolitischen Erfordernissen gebührend Rechnung zu
tragen, können die Fristen zur Zielerreichung (1999 und 2001) um
insgesamt höchstens zwei Jahre erstreckt werden.
Die Gesundung der Bundesfinanzen ist ein vordringliches Anliegen. Sie
muss jedoch möglichst konjunkturgerecht durchgeführt werden. Aus
diesem Grund sollen die Fristen zur Zielerreichung (1999 und 2001) im
Falle einer rezessiven Wirtschaftsentwicklung erstreckt werden können.
Angesichts der Priorität des Haushaltausgleichs darf eine mögliche
Fristerstreckung den Haushaltausgleich nicht beliebig verzögern. Eine
Fristerstreckung soll daher auf insgesamt höchstens zwei Jahre
beschränkt werden. Diese Einschränkung lässt sich auch insofern
rechtfertigen, als bei Nichterreichung der Verfassungsziele ohnehin
eine Nachfrist von zwei Jahren eingeräumt wird, um das erforderliche
“Sparpaket³ umsetzen zu können (vgl. Ziffer 52). Ausserdem kann im
Falle einer weiterhin anhaltenden Wachstumsschwäche der Wirtschaft
kaum mehr von einem konjunkturellen Problem gesprochen werden.
Im Resultat kann eine volle Ausschöpfung der konjunkturell bedingten
Erstreckungsmöglichkeiten zur Folge haben, dass das Ziel eines
maximalen Ausgabenüberschusses von 2 Prozent der Einnahmen erst im
Jahr 2005 erreicht wird. Dieser Fall setzt voraus, dass die Frist aus
konjunkturellen Gründen um zwei Jahre erstreckt wird und das Ziel auch
im Jahr 2003 nicht erreicht würde. Dann müsste der Bundesrat die
zusätzlichen Einsparungen so festlegen, dass das Ziel mit höchstens
zweijähriger Verspätung, also im Jahr 2005, erreicht wird.
54 Volksabstimmung und Inkrafttreten
Das Haushaltsziel 2001 enthält nicht nur eine Vorgabe für das Jahr
2001, sondern auch eine für das Jahr 1999. Der Bundesbeschluss tritt
unmittelbar nach seiner Annahme durch Volk und Stände in Kraft. Es ist
darauf hinzuarbeiten, dass bereits der Voranschlag 1999 im Rahmen des
geltenden Haushaltsziels 2001 erstellt wird. Nur so wäre bereits bei
der Behandlung und Verabschiedung des Budgets 1999 klar, mit welchen
Folgen eine Zielverfehlung verbunden wäre. Im Hinblick darauf ist eine
Volksabstimmung bis spätestens im Sommer 1998 anzustreben. Theoretisch
möglich wäre eine Volksabstimmung bis Ende 1999. Der Bundesbeschluss
hätte dann für die Rechnung des Zwischenzieljahres 1999 immer noch
Gültigkeit.

55 Sanierungsbedarf
Nach heutigen Erkenntnissen wird das Haushaltsziel 2001 nur erreicht,
wenn Sparmassnahmen im Umfang von über 3 Milliarden beschlossen
werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die neuen
Finanzplanzahlen noch höhere Defizite und somit einen noch höheren
Handlungsbedarf ausweisen.
Mit dem Haushaltsziel 2001 will der Bundesrat den Haushalt bis 2001
wieder ins Lot bringen beziehungsweise die Defizite auf ein
vertretbares Mass reduzieren. Die Erreichung dieses Ziels soll durch
verschiedene strukturelle Reformprojekte (Verwaltungsreform, Führen
mit Leistungsauftrag, Normen und Standards im bundeseigenen Hochbau
sowie im Nationalstrassenbau, Neuordnung des Finanzausgleichs,
Überprüfung der Subventionen) unterstützt werden.
Die strukturellen Reformen führen zu einer Verschlankung von
Organisation, Führung und Abläufen bei der Verwaltung sowie zu einer
effizienteren Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen
Bund, Kantonen und anderen Subventionsempfängern. Sie sind eine
Voraussetzung für einen effizienten und effektiven Staat. Ihre
Umsetzung ist daher so rasch wie möglich an die Hand zu nehmen. Dies
gilt insbesondere für den jetzt vorliegenden Subventionsbericht: bei
konsequenter Umsetzung der beantragten Massnahmen sind längerfristig
Entlastungen des Bundeshaushaltes von einigen hundert Millionen zu
erwarten.
Allerdings dürfen die strukturellen Reformen nicht zur trügerischen
Hoffnung verleiten, ihre Umsetzung befreie Bundesrat und Parlament vor
weiteren Sparmassnahmen. Zum einen vermag selbst das gesamte
Sparpotential dieser Reformen den notwendigen Einsparungsbedarf bei
weitem nicht zu decken. Zum anderen lassen sich die Sparpotentiale bis
2001 nur teilweise erschliessen.
Ohne harte Sparmassnahmen in den grossen Aufgabengebieten des Bundes
wird sich der Haushaltausgleich nicht bewerkstelligen lassen. Und um
solche Sparmassnahmen durchzusetzen, sind weitere Entscheide von
Bundesrat und Parlament notwendig. Denn die vorgeschlagene
Übergangsbestimmung zur Bundesverfassung ist bloss ein Instrument, das
den Weg zum Haushaltausgleich aufzeigt. Damit ist noch kein Franken
gespart. Das Messer ist zwar gewetzt, aber noch wurden keine Schnitte
durchgeführt.
Der Bundesrat wird sich in den kommenden Wochen und Monaten darüber zu
einigen haben, wo genau Abstriche vorzunehmen sind. Denn für 1999 muss
ein verfassungskonformes Budget mit einem maximalen Defizit von 4
Milliarden vorgelegt werden. Ohne harte Sparentscheide bei den
wichtigsten Aufgabengebieten wird dies aber nicht möglich sein.

6. Verhältnis des Haushaltsziels zum Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm führt nur zu einer vorübergehenden Erhöhung
der Ausgaben und gefährdet daher das Haushaltsziel 2001 nicht.
Mit zusätzlichen Ausgaben des Bundes von rund 550 Millionen will das
Investitionsprogramm kurzfristig ein Auftragsvolumen in der
Grössenordnung von 2,4 Milliarden auslösen. Da das Massnahmenpaket zur
Konjunkturbelebung kurzfristig wirken wird und keine Folgekosten zu
erwarten sind, lässt sich das Ganze finanzpolitisch auch verantworten.
Wenn Kantone und Gemeinden zusammen mit dem Bund am gleichen Strick
ziehen, wird sich das Programm insgesamt sicher positiv auf die
Konjunktur auswirken. Da es sich um einmalige Ausgaben handelt, die
unter Umständen längerfristig zu tieferen Betriebskosten führen, steht
dieses Wirtschaftsprogramm auch nicht im Widerspruch mit dem
bundesrätlichen Haushaltsziel für das Jahr 2001.
7	Verhältnis des Haushaltsziels zur Schuldenbremse
Die Schuldenbremse soll den befristeten Verfassungsartikel über das
Haushaltsziel 2001 ablösen. Damit können die Erfolge der
Haushaltkonsolidierung langfristig gesichert werden.
Die Schuldenbremse setzt einen weitgehend strukturell ausgeglichenen
Haushalt voraus. Wenn dies erreicht ist, soll mit unbefristeten
Vorschriften auf Verfassungsstufe und im Finanzhaushaltgesetz
sichergestellt werden, dass sich Einnahmen- und Ausgabenüberschüsse
über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgleichen.
Die Grundidee der Schuldenbremse ist in der bereits im Herbst 1995
durchgeführten Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Die
Vernehmlasser begrüssen grossmehrheitlich institutionelle Massnahmen
zur Defizit- und Verschuldungsbegrenzung. Gleichzeitig hat die
Vernehmlassung aber auch gezeigt, dass die Schuldenbremse
gleichermassen auch einer Begrenzung der Staatsquote Rechnung zu
tragen hat und eine mögliche Einschränkung der Budgethoheit des
Parlamentes nicht unbestritten ist.
Der Bundesrat wird unmittelbar nach Annahme des Haushaltsziels 2001
durch Volk und Stände eine Botschaft über die Schuldenbremse vorlegen.
8. Zusammenfassung
Ohne Gegenmassnahmen drohen in den kommenden Jahren rekordhohe
Defizite. Eine solche Entwicklung darf im Interesse einer
konkurrenzfähigen und sozialen Schweiz nicht einfach hingenommen
werden. Gesunde öffentliche Finanzen sind eine wesentliche
Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche
Stabilität sowie die Finanzierung tragfähiger Sozialversicherungen.
Sie gehören zu den ordnungspolitischen Grundlagen einer
leistungsfähigen Wirtschaft. Die Beseitigung der Defizite ist damit
nicht eine finanzpolitische, sondern eine staatspolitische Aufgabe.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der vorgeschlagene Kurs zum
Haushaltausgleich nicht einfach einzuhalten sein wird. Mit dem
Haushaltsziel 2001 allein ist noch kein Franken gespart. Die
Erreichung der Zielvorgaben bedingt spürbare Einschnitte in allen
wichtigen Aufgabengebieten des Bundes. Der Bundesrat wird sich in den
kommenden Wochen und Monaten darüber zu einigen haben, wo genau diese
Einschnitte durchzuführen sind. Denn für 1999 wird er ein
verfassungskonformes Budget vorlegen müssen. Doch bereits der
Voranschlag 1998 ist im Lichte des Haushaltsziels 2001 zu erstellen.
Ein übermässiges Defizit im kommenden Jahr würde die Erreichung des
Zwischenziels zur Illusion verkommen lassen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
16.6.97