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Protokoll zur Aenderung des Doppelbesteuerungsabkom-mens mit Dänemark

Pressemitteilung

Protokoll zur Aenderung des Doppelbesteuerungsabkom-mens mit Dänemark

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Inhalt einer
Botschaft zuhanden der Bundesversammlung über ein Protokoll zur
Aenderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Dänemark gutgeheissen.
In dieser Botschaft legt der Bundesrat die Besonderheiten des
Protokolls dar und ersucht die Bundesversammlung, ihn die Ratifikation
vornehmen zu lassen.

Am 11. März 1997 konnte mit Dänemark ein Protokoll zur Aenderung des
Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet werden. Das Protokoll trägt
den Aenderungen des dänischen Steuerrechts Rechnung und sieht für
gewisse Einkünfte die Anrechnungsmethode vor. Die Vermögensteuer wird
wegen ihrer  Abschaffung in Dänemark vom Geltungsbereich des Abkommens
ausgeschlossen.

Die Kantone und interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss
des Protokolls gutgeheissen.

Botschaft und Text des Protokolls werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
28.5.1997