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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zulagen und Vergütungen in Überprüfung

PRESSEMITTEILUNG

Zulagen und Vergütungen in Überprüfung

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) überprüft im Auftrag des
Bundesrates die Zulagen und Vergütungen des Bundes. In einem
Zwischenbericht an den Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements
(EFD) wurde eine Auslegeordnung mit verschiedenen Sparvorschlägen
erstellt. Diese werden nun auf der Ebene  Parlament, Personalverbände
und  Verwaltung breit diskutiert. Vorentscheide sind keine gefallen.

Die grosse Anzahl der Funktionen beim Bund erfordert ein System, das
den individuellen Leistungen und Beanspruchungen von 140.000
Beschäftigten gerecht wird. Vor diesem Hintergrund hat sich im Lauf
der Jahre ein kompliziertes System von Zulagen und Vergütungen
entwickelt. 1996 wurden in der allgemeinen Bundesverwaltung, der SBB
und der PTT rund 700 Millionen Franken an Zulagen und Vergütungen
(ohne Spesen) ausgerichtet. Bei Lohnausgaben von 14 Mia entspricht das
rund 5%. Davon entfallen 330 Mio auf Sozialzulagen, die nicht zur
Diskussion gestellt werden.

Im vergangenen Dezember beschloss der Bundesrat, die Zulagen und
Vergütungen des Bundes umfassend zu überprüfen. Eine Arbeitsgruppe
unter Federführung des Eidgenössischen Personalamts listete in einem
Zwischenbericht alle Zulagen und Vergütungen auf. Einer vertieften
Überprüfung unterzogen wurden u.a.

… die Vergütung für unregelmässige Schichtung der Arbeitszeit,
… die Vergütungen für Nacht- und Sonntagsdienst,
… die Vergütungen für Stellvertretung und Überzeit und
… die Auslandzulagen für Diplomaten sowie die Flugzulagen im EMD und
EVED.

Das Ergebnis dieser Arbeiten mit einem maximalen Sparpotential von 60
Millionen Franken bildet Gegenstand von Diskussionen auf verschiedenen
Ebenen. Diese Gespräche sollen zeigen, ob und welche Massnahmen
letztlich realisiert werden sollen. Bereits heute zeigt es sich, dass
bei den Regiebetrieben und der allgemeinen Bundesverwaltung
voraussichtlich unterschiedliche Lösungen getroffen werden müssen.
Entscheide werden auf den Ebenen EFD, Bundesrat und allenfalls
Parlament gefällt.

Ferner sollen bis im Frühjahr 1998 der Ortszuschlag, die betrieblichen
Vergünstigungen, die Wohlfahrtsfonds und die Spesen unter die Lupe
genommen werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

13.6.97