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Definitive Unterschutzstellung aufgeschoben - Bundesrat sistiert Verfahren über Aufnahme der Grimsel ins Moorlandschaftsinventar

Definitive Unterschutzstellung aufgeschoben
Bundesrat sistiert Verfahren über Aufnahme der Grimsel ins
Moorlandschaftsinventar
Der Bundesrat hat das Verfahren über die Aufnahme der Grimsel als 89. und
letztes Objekt ins Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer
Schönheit und von nationaler Bedeutung sistiert und die definitive
Unterschutzstellung aufgeschoben. Er wird auf den Entscheid zurückkommen,
wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Wasserkraftnutzung der Grimsel
aufgrund veränderter Rahmenbedingungen notwendig ist, um eine absehbare
grosse Lücke in der Energieversorgung ab dem Jahre 2015 zu schliessen,
oder wenn glaubhaft wird, dass eine solche Situation nicht eintreten
wird.
Am 1. Mai 1996 beschloss der Bundesrat die Moorlandschaftsverordnung und
das zugehörige Inventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und
von nationaler Bedeutung. Zurückgestellt hatte die Landesregierung damals
den Entscheid über die Grimsel; am 18. Dezember 1996 beschloss sie
überdies abzuklären, ob ein zentrales Landesinteresse dem Moorschutz an
der Grimsel entgegenstehe.
Der definitive Entscheid ist aufgeschoben worden. Die
energiewirtschaftliche Betrachtung zeigt zwar, dass bis ca. ins Jahr 2015
kein Versorgungsproblem sichtbar ist. Was anschliessend geschieht, ist
noch völlig offen und nicht gesichert. Man weiss nicht um die Zukunft der
Kernkraftwerke und man weiss auch nicht, was dann bezüglich Stromimport
möglich ist.
Weil der Bundesrat aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen und
Ungewissheiten eine absehbare grosse Lücke in der Energieversorgung nicht
ausschliessen kann, will er erst dann definitiv entscheiden, wenn über
diese Frage die nötige Klarheit besteht. Damit verbleibt die Grimsel
vorläufig unter provisorischem Schutz. Das heisst konkret, dass vor dem
definitiven Entscheid des Bundesrates auf der Grimsel nicht gebaut werden
kann.

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