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Anpassung des Verordnungsrechts - Mehr Bundesgelder für Lärmschutz an Strassen

Anpassung des Verordnungsrechts
Mehr Bundesgelder für Lärmschutz an Strassen
Der Bundesrat passt die Lärmschutz-Verordnung und die Verordnung über
strassenverkehrsbedingte Massnahmen gemäss Luftreinhalte-Verordnung an
das revidierte Umweltschutzgesetz an. Die bedeutendste Änderung betrifft
eine Erhöhung der Bundesbeiträge für Umweltschutzmassnahmen an Strassen.
Die zusätzlichen Gelder werden die Lärmsanierungen ausserhalb von
National- und Hauptstrassen beschleunigen und bringen eine finanzielle
Entlastung der Kantone. Die Änderung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes die
Erhöhung der Beiträge um 10% für Sanierungen ausserhalb von National- und
Hauptstrassen beschlossen. Der Bundesrat hat nun die
Lärmschutz-Verordnung entsprechend angepasst. Künftig werden die Kantone
40 - 70% der Kosten für Umweltschutzmassnahmen an Strassen aus dem
Treibstoffzoll zurückerstattet erhalten. Dieselbe Änderung erfährt auch
die Verordnung über strassenverkehrsbedingte Massnahmen gemäss
Luftreinhalte-Verordnung.
Die übrigen beschlossenen Änderungen sind materiell unbedeutend und haben
keinen Einfluss auf den Vollzug des Lärmschutzes.
Die beiden Vorlagen sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung
gestossen. Sie treten am 1. August 1997 in Kraft.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskünfte
n	Urs Jörg, Chef Abt. Lärmbekämpfung, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft 	(BUWAL), Tel. 031 322 93 05
n	Urs Walker, Fürsprecher, Abt. Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft 	(BUWAL), Tel. 031 322 80 80

Beilagen
n	Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV)
n	Änderung der Verordnung über strassenverkehrsbedingte Massnahmen
gemäss 	Luftreinhalte-Verordnung