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Rettung des audiovisuellen Kulturgutes in der Schweiz

Pressemitteilung
		Juni 1997

Rettung des audiovisuellen Kulturgutes in der Schweiz

In Anbetracht der Dringlichkeit sowie der kulturellen und historischen
Bedeutung der Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes hat der Bundesrat
einer finanziellen Beteiligung des Bundes am Verein Memoriav zugestimmt.
Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das
Eidgenössische Verkehrs- und Energiedepartement (EVED) ermächtigt, 1998
einen Beitrag von je 150'000 Franken und für die Periode 1999-2001
Beiträge von je 626'000 Franken an den Verein Memoriav zu leisten.

Das audiovisuelle Kulturgut der Schweiz ist akut gefährdet. Seine
fachgerechte Erhaltung, Restaurierung und Vermittlung sind nach wie vor
nicht gewährleistet. Unser Land läuft damit Gefahr, einen wichtigen Teil
der Zeugnisse seiner jüngsten Geschichte zu verlieren. Ende 1990 setzte
das Bundesamt für Kultur (BAK) eine "Groupe de travail Patrimoine
audiovisuel" ein, in der die wichtigsten Institutionen vertreten waren,
die sich landesweit mit Fragen des audiovisuellen Kulturgutes befassen:
das Schweizerische Bundesarchiv (BAR), die Schweizerische
Landesbibliothek (SLB), die Cinémathèque Suisse, die Schweizerische
Landesphonothek, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG)
und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Im April 1992 schlug die
Arbeitsgruppe in einem ersten Bericht die Schaffung einer nationalen
Phono- und Videothek vor. Aufgrund des dafür ausgewiesenen beträchtlichen
Finanzbedarfs ist eine solche Institution bis auf weiteres aber nicht
realisierbar. In der Folge präsentierte die Arbeitsgruppe im Frühjahr
1995 ein neues, dezentrales  Konzept: ein Réseau d'information soll
Koordinationsaufgaben erfüllen und Beratung und Dienstleistungen für die
Sicherung, Erschliessung und Vermittlung von audiovisuellem Kulturgut
anbieten und Problemlösungen, vor allem im Bereich der Konservierung und
Restaurierung, vermitteln. Damit soll wenigstens teilweise die weitere
Zerstörung von audiovisuellem Kulturgut verhindert werden. Mit der
Gründung des Vereins Memoriav am 1. Dezember 1995  haben die SLB, das BAR
und BAKOM, die SRG, die Cinémathèque suisse und die Schweizerische
Landesphonothek als Gründungsmitglieder die für die Realisierung des
Projekts notwendige Organisation geschaffen. Für die Jahre 1996 und 1997
hat der Bund dem Verein Memoriav für dringliche Massnahmen Mittel aus dem
Prägegewinn von Sondermünzen in der Höhe von 2.5 Millionen zur Verfügung
gestellt.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bis heute einerseits keine
nationale Institution über die notwendigen personellen, technischen und
finanziellen Mittel verfügt, um die audiovisuellen Dokumente vor dem
Verfall zu bewahren, zu sichern und zu restaurieren und andererseits die
unbedingt notwendige Koordination und strukturierte Zusammenarbeit
zwischen den einzelnen Institutionen fehlt, kommt der Tätigkeit des
Vereins Memoriav besondere Bedeutung zu.

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Auskünfte: Christine Hofmann, Direktionsadjunktin, Bundesamt für Kultur,
Tel. 031/322 78 36