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Botschaft über den Abschluss des Vierten Zusatzabkommens über Soziale Sicherheit mit Österreich

Pressemitteilung	9. Juni 1997

Botschaft über den Abschluss des Vierten Zusatzabkommens über Soziale
Sicherheit mit Österreich

Der Bundesrat hat eine Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte
verabschiedet. Sie betrifft das Vierte Zusatzabkommen zum Abkommen über
Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Österreich.
Dieses Zusatzabkommen ist am 11. Dezember 1996 in Bern unterzeichnet
worden. Es wird nach Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen
parlamentarischen Genehmigungsverfahren und nach der Ratifizierung durch
die beiden Regierungen in Kraft treten.

Das Vierte Zusatzabkommen ersetzt österreichischerseits die geltende
zwischenstaatliche Rentenberechnungsmethode durch eine autonome
Berechnung, die ausschliesslich österreichische Versicherungszeiten
berücksichtigt. Schweizerischerseits sind Anpassungen infolge von
innerstaatlichen Gesetzesänderungen und zur Harmonisierung des Abkommens
mit anderen Sozialversicherungsabkommen vorgesehen.

	EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:	Tel. 031 / 322 92 28
	Stephan Cueni
	Abteilung Internationale Angelegenheiten
	Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage:	Botschaft