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Arbeitsmarktliche Massnahmen: Das BIGA fordert von den Kantonen mehr Qualität

Pressemitteilung

Bern, 29. Mai 1997

Arbeitsmarktliche Massnahmen: Das BIGA fordert
von den Kantonen mehr Qualität

Mehr Qualität statt Quantität: Im Rahmen der alljährlich durchgeführten
Vernehmlassung zum Mindestangebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen hat
sich das BIGA mit einem Schreiben an die Volkswirtschaftsdirektorinnen
und -direktoren gewandt. Darin ruft es die Regierungsräte dazu auf, sich
persönlich dafür einzusetzen, dass der Qualität der angebotenen
arbeitsmarktlichen Massnahmen noch mehr Beachtung geschenkt wird.
Gleichzeitig hält das BIGA an der Gesamtzahl der obligatorisch
bereitzustellenden Plätze von derzeit 25'000 fest.

Gestützt auf das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz hat der
Bundesrat jährlich über die Mindestanzahl an arbeitsmarktlichen
Massnahmen (Ausbildungs- und Beschäftigungsplätze) zu entscheiden. Dazu
müssen die Kantone vorgängig angehört werden.

Bei der Prüfung der Frage, ob die Gesamtzahl der obligatorisch
bereitzustellenden Plätze von derzeit  25'000 beizubehalten oder zu
erhöhen sei, hat sich das BIGA vor allem von der Überlegung leiten
lassen, dass im Anschluss an die rasche Einführung der neuen Konzeption,
das Haupgewicht im kommenden Jahr vor allem auf die Qualität der
angebotenen Massnahmen und nicht auf eine Ausdehnung des Angebotes zu
legen sei. Die von den Kantonen obligatorisch bereitzustellenden 25'000
Plätze werden demnach beibehalten.

Insbesondere die Stellen für die Logistik der arbeitsmarktlichen
Massnahmen (LAM) und die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
bilden wesentliche Elemente der Qualitätssicherung bei der Umsetzung des
neukonzipierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG).

Deshalb ruft das BIGA den kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen in
Erinnerung, dass der Erfolg der Revision wesentlich davon abhängt, dass
die Regeln der zumutbaren Arbeit, die Sanktionen bei
arbeitslosenversicherungsrechtlichem Fehlverhalten und die Beratung und
Betreuung mit Blick auf die Wiederintegration in den Arbeitsmarkt
konsequent vollzogen und durchgeführt werden.

In diesem Sinne bittet das BIGA die Volkwirtschaftsdirektionen sich
persönlich dafür zu engagieren, dass sowohl die LAM-Stellen wie auch die
RAV entsprechend besetzt, instruiert und geführt werden; dies mit dem
Ziel einer verbesserten Vermittlungsfähigkeit der Stellensuchenden. Das
BIGA unterstützt die Kantone mit verschiedenen Massnahmen (z.B. bei der
Ausbildung der LAM-Mitarbeiter oder bei der Ausbildung zur
Präqualifizierung der Kursanbieter).

Zur Erinnerung: Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz, dessen
zweite Etappe am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, basiert
insbesondere auf folgenden Pfeilern: Der Errichtung von RAV, dem
verstärkten Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen, der Verlängerung
der Bezugsberechtigung und der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung.

INFORMATIONSDIENST

Auskunft:
BIGA, Abteilung Arbeitsmarkt, Dominique Babey, Tel. 031/ 322 22 73

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