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Bundesrat stellt Weichen für wettbewerbsfähige Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat stellt Weichen für wettbewerbsfähige Landwirtschaft
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Nach einer eingehenden Überprüfung der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung in
der Landwirtschaft ist der Bundesrat heute auf die agrarpolitischen Forderungen
des Schweizerischen Bauernverbandes eingetreten und hat verschiedene Beschlüsse
gefasst. Den Schwerpunkt der Massnahmen setzt der Bundesrat klar bei der
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors. Von grosser Bedeutung ist
der Entscheid, die Milch, die zur Herstellung von Käse verwendet wird, um fünf
Rappen je Kilogramm zu verbilligen. Den Pflanzenbau fördert der Bundesrat unter
anderem, indem er die Ölsaatenfläche für 1998 um 1000 Hektaren erhöht und beim
Brotgetreide zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten einräumt. Der Bundesrat misst
auch den die Agrarreform begleitenden sozialen Massnahmen einen hohen
Stellenwert bei. Angesichts der angespannten Einkommenslage im Berggebiet hat
er beschlossen, den für die ergänzenden Direktzahlungen angekündigten
Abbauschritt im Ausmass von 14 Millionen Franken aufzuschieben. Die Mittel für
die Betriebshilfe zur Linderung von Härtefällen wurden um drei Millionen
Franken aufgestockt.

Im Zentrum der heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen steht die gezielte
Verbilligung der Milch, die zu Käse verarbeitet wird. Ab dem 1. August 1997
wird die Zulage auf verkäster Milch um fünf Rappen auf 12 Rappen je Kilogramm
erhöht. Entsprechend wird der Rohstoff Milch je Kilogramm fünf Rappen weniger
kosten. Der Käsesektor wird dadurch im In- und Ausland wettbewerbsfähiger.

Auch im Pflanzenbau unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen der Landwirte,
die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Produktionsanteile zu halten.
Für 1998 hat er die Ölsaatenfläche um fünf Prozent erhöht (1000 ha). Damit die
Finanzplanvorgaben eingehalten werden, hat er gleichzeitig beschlossen, den
Produzentenpreis für die Rapsernte 1998 um 15 Franken je 100 Kilogramm zu
senken. Erste Schritte zur Umsetzung der angestrebten Liberalisierung des
Brotgetreidemarktes ermöglicht der Bundesrat den Beteiligten mit seinem
Entscheid, den Schweizerischen Getreideproduzentenverband für die Verwertung
von Inlandgetreide beizuziehen und befristete, zusätzliche
Verwendungsmöglichkeiten für einheimisches Getreide zu schaffen.

Die Inkraftsetzung der Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen
und geographischen Angaben erlaubt es der schweizerischen Landwirtschaft, ihre
Erzeugnisse positiv von Konkurrenzprodukten abzuheben und sie gleichzeitig vor
unlauterem Wettbewerb zu schützen. Eine weitere Verordnung, die den Schutz der
einheimischen Bio-Produkte zum Ziel hat, will der Bundesrat in Kraft setzen,
sobald die offenen Fragen in bezug auf die Gleichwertigkeit mit der
Europäischen Union geklärt sind.

Mit den heutigen Beschlüssen zielt der Bundesrat in die gleiche Richtung wie
mit der dem Parlament für die Periode 1998 bis 2000 bereits beantragten
Aufstockung der Mittel für Investitionskredite auf 20 Millionen Franken
jährlich. Er setzt ein weiteres, klares Zeichen für eine wettbewerbsfähige,
produktive Schweizer Landwirtschaft, wie sie mit der zweiten Etappe der
Agrarreform angestrebt wird.

Die soziale Abfederung der Reform ist dabei ein wichtiges Anliegen des
Bundesrates. Als gezielte Massnahme zur Entschärfung der angespannten
Einkommenslage im Berggebiet schiebt er deshalb den für 1997 bei den
ergänzenden Direktzahlungen vorgesehenen Abbauschritt von 14 Millionen Franken
(bzw. 500 Franken je Betrieb) auf. Zudem werden die Mittel für die
Betriebshilfe zur Linderung von Härtefällen um drei Millionen Franken erhöht.

Für das laufende Jahr hat der Bundesrat keine Produzentenpreissenkungen
beschlossen. Um die Finanzplanvorgaben 1998 einhalten zu können, sieht er sich
jedoch gezwungen - insbesondere im Bereich der tierischen Produkte - weitere
Massnahmen zu prüfen. Dazu wird er mit den interessierten Kreisen das Gespräch
suchen.

Bern, 28. Mai 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
BLW, Direktionsstab, Michel Pellaux, Tel. 031 322 25 02