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Ausländerregelung 1997/98 - Vernehmlassungsentwurf zur Revision der Verordnung über die Zahl der Ausländer (BVO)

PRESSEMITTEILUNG

Ausländerregelung 1997/98 - Vernehmlassungsentwurf zur Revision der
Verordnung über die Zahl der Ausländer (BVO)

Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
(EVD) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit
der Durchführung der Vernehmlassung zur Ausländerregelung 1997/98
beauftragt. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 9. August 1997.
Der Erlass der definitiven Verordnung ist für den kommenden Oktober
vorgesehen.

Angesichts der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union hat
der Bundesrat in den vergangenen zwei Jahren auf grundlegende Änderungen
der Ausländerregelung verzichtet. Der aktuelle Stand der Verhandlungen
mit EU legt zum heutigen Zeitpunkt einen weiteren Aufschub nahe. Der
Bundesrat beschränkt sich deshalb im wesentlichen darauf, die
Höchstzahlen für das nächste Kontingentsjahr festzulegen.

Die Höchstzahlen für Jahresbewilligungen sollen demnach erneut
unverändert bei 17'000 (Kantone 12'000; Bund 5'000) und jene für
Kurzaufenthalter bei 18'000 (Kantone 11'000; Bund 7'000 ) belassen
werden. Dies gestattet es den Behörden wie bisher, die Bedürfnisse vorab
für hochqualifizierte Tätigkeiten im gesamtwirtschaftlichen Interesse
flexibel abzudecken, soweit auf dem inländischen Arbeitsmarkt keine
Arbeitskräfte verfügbar sind. Bei der Freigabe der Höchstzahlen für
Saisonbewilligungen schlägt der Bundesrat demgegenüber eine lineare
Reduktion von 113'000 auf 99'000 (Kantone 90'000; Bund unverändert
9'000) vor. Diese Kürzung rechtfertigt sich aufgrund der
wirtschaftlichen Entwicklung sowie der nach wie vor hohen
Arbeitslosigkeit namentlich in den Saisonbranchen.

Daneben schlägt der Bundesrat zwei materielle Änderungen im
fremdenpolizeilichen Bereich vor. Mit der ersten soll dem zunehmenden
Missbrauch durch Schüler und Studenten, über Lehrinstitute dauerhaft in
die Schweiz einzuwandern, wirkungsvoller begegnet werden. Mit der
zweiten wird die Einreise von Rentnern in die Schweiz erleichtert, indem
das Grenzalter - einem gesellschaftlichen Trend zu früherer
Pensionierung folgend - von 60 auf 55 Jahre herabgesetzt werden soll.

Bern, 28. Mai 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKS-		EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-
WIRTSCHAFTSDEPARTEMENT		UND POLIZEIDEPARTEMENT
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Auskunft: BIGA, Abteilung Arbeitsmarkt, Kurt Rohner, 031- 322 28 35 / 28
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