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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Exporte von Schweizer Milchprodukten nach Argentinien ab sofort wieder möglich

Exporte von Schweizer Milchprodukten nach Argentinien ab sofort wieder
mög-
lich

Milchprodukte aus der Schweiz können ab sofort wieder nach Argentinien
ausgeführt werden. Das in Zusammenhang mit der BSE gegenüber der Schw
eiz 

verfügte Importverbot ist vom Landwirtschaftsministerium in Buenos Aire
s
aufgehoben worden.
 

Das argentinische Landwirtschaftsministerium verfügte im Mai 1996 ein
Importverbot für schweizerische Milchprodukte, obwohl die
Weltgesundheitsorganisation  und das Internationale Tierseuchenamt
bestätig-
ten, dass die Milch klinisch gesunder Kühe aus BSE-Ländern bedenkenlo
s
eingeführt werden könne. Vom Importverbot war insbesondere der Export

von 

Käse, Milchpulver und Schokolade betroffen.
 

Nach Verhandlungen der Schweizer Behörden mit Argentinien wurde diese
Mass-
nahme nun kürzlich aufgehoben.  Die argentinischen Behörden zeigten s
ich 

von der Wirksamkeit der schweizerischen Massnahmen zur Bekämpfung der
BSE
überzeugt. Das Bundesamt für Veterinärwesen hofft, dass die mit
Argentinien
vereinbarten Bedingungen auch von den übrigen dem Wirtschaftsraum
MERCOSUR
angehörenden Staaten (Brasilien, Uruguay und  Paraguay) akzeptiert
werden. 

Mit dem Entscheid wird die Schweiz bei diesen Warenkategorien gegenüber

den
EU-Mitgliedstaaten mit vergleichbarer BSE-Situation (Irland, Portugal,
Frankreich) nicht länger diskriminiert. Die Verhandlungen der Schweizer
 

Behörden mit jenen Ländern, in denen weiterhin Importrestriktionen
bestehen,
werden fortgeführt.

Bern, den 23. Mai 1997
 

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN

Presse- und Informationsdienst