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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Botschaft zur Volkszählung 2000

PRESSEMITTEILUNG
Mai 1997

Botschaft zur Volkszählung 2000
Der Bundesrat hat Botschaft und Entwurf zur Teilrevision des
Bundesgesetzes über die eidg. Volkszählung und des Bundestatistikgesetzes
zuhanden der  Räte verabschiedet. Die Revisionsvorlage soll im Jahre 2000
eine registergestützte Volkszählung ermöglichen und Voraussetzungen für
den Übergang zu einem Verbund von Registerzählung und Direkterhebung bis
zum Jahr 2010 schaffen. Die Vorlage trägt den Wünschen nach Vereinfachung
und Weiterentwicklung der Erhebungsmethode der Volkszählung Rechnung, wie
sie in den vergangenen Jahren in der parlamentarischen Diskussion zum
Ausdruck kamen und auch im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision
breite Unterstützung fanden.
Die Volkszählung hat sich im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts von einer
reinen Bevölkerungszählung zu einer eigentlichen "Strukturerhebung der
Schweiz" weiterentwickelt, die demographische, wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Aspekte miteinander verknüpft. Gesetzliche Grundlagen
bilden das 1988 revidierte Bundesgesetz über die eidgenössische
Volkszählung von 1860 und das Bundesstatistikgesetz von 1992. Die
bestehenden Rechtsgrundlagen sollen den neuen Erhebungsmethoden und der
vermehrten Nutzung von Daten aus administrativen Registern angepasst
werden.
Modernisierung der Erhebungsmethode
Die Revisionsvorlage bezweckt einerseits, im Jahr 2000 eine
registergestützte Volkszählung zu ermöglichen, und andererseits
Voraussetzungen zu schaffen für den Übergang zu einer Verbundlösung von
Registerzählung und Direktbefragung bis zum Jahr 2010. Im Jahr 2000 wird
den Gemeinden die Möglichkeit angeboten, die Fragebogen mit den
vorhandenen Informationen aus ihren Registern vorzubedrucken. Die übrigen
Angaben sind von den Befragten selbst zu beantworten. Ausserdem sollen
der Postversand der Fragebogen an die Haushalte und die Lieferung von
EDV-Daten an den Bund gefördert werden.
Die Informationen in den Einwohnerregistern sind gesamtschweizerisch
nicht harmonisiert, was die Nutzung zu statistischen Zwecken erschwert.
Kantone und Gemeinden sollen deshalb ermächtigt werden, Einwohnerregister
und Volkszählungsdaten aufeinander abzustimmen und Volkszählungsdaten zur
Aktualisierung dieser Verwaltungsregister zu verwenden. Die
Aktualisierung der Register mit Informationen aus der Volkszählung und
die Bereinigung von allfälligen Widersprüchen zwischen Volkszählungsdaten
und Registerdaten sind erforderlich, damit der Bund qualitativ gute
Registerdaten für die Volkszählung erhält und diese Register  in den
Jahren nach 2000 vermehrt auch für statistische Zwecke im Rahmen der
jährlichen Bevölkerungsfortschreibung genutzt werden können.
In der Schweiz gibt es keine einheitlichen Gebäude- und Wohnungsregister,
die für statistische Zwecke geeignet wären. Daher soll der Bund befugt
werden, mit den Daten der Gebäude- und Wohnungserhebung aus der
Volkszählung 2000 ein gesamtschweizerisch harmonisiertes Gebäude- und
Wohnungsregister aufzubauen. Dieses Register ist von zentraler Bedeutung
für die Realisierung einer Verbundlösung von Registerzählung und
Direkterhebung in der Volkszählung 2010. Es wird statistische Erhebungen
nach dem Jahre 2000 und die Volkszählung im Jahre 2010 wesentlich
vereinfachen und die Gemeinden und Auskunftspflichtigen entlasten. Bei
der bisherigen Erhebungsmethode der Volkszählung müssen nämlich alle zehn
Jahre die Merkmale sämtlicher Gebäude und Wohnungen wieder neu erfragt
und erfasst werden, auch wenn in der Zwischenzeit keine Veränderungen
eingetreten sind. Bei einer Registerlösung entsteht nur noch im Falle von
Umbauten und Neuzugängen ein Erhebungsaufwand.
Das Gebäude- und Wohnungsregister soll in enger Zusammenarbeit mit den
Kantonen aufgebaut werden, um auch deren Bedürfnisse an ein solches
Register abdecken zu können.
Datenschutz
Um den Aufbau eines Gebäude- und Wohnungsregisters sowie die
Aktualisierung und die notwendige Harmonisierung der Einwohnerregister
für den Methodenwechsel bis zum Jahre 2010 zu ermöglichen, müssen die
Datenschutzbestimmungen angepasst werden. Das Zweckbindungsgebot, welches
heute die Verwendung von Volkszählungsdaten zur Aktualisierung von
administrativen Registern ausschliesst, soll relativiert werden. Auf der
anderen Seite wird der Datenschutz verstärkt. Der Gesetzesentwurf sieht
vor, dass den Befragten aufgrund von Angaben auf den Fragebogen bei der
Aktualisierung der Einwohnerregister keine Nachteile entstehen dürfen.
Ferner wird im Gesetz geregelt, dass der Bundesrat die Liste der
Volkszählungsmerkmale, die für die Nachführung und Korrektur von
Einwohnerregistern verwendet werden dürfen, einschränken kann.
Finanzielle Unterstützungsbeiträge und Kosten
Sofern die Finanzlage des Bundes es zulässt, sollen den Kantonen
Unterstützungsbeiträge für die Harmonisierung der kommunalen und
kantonalen Register und zur Förderung des Vorbedrucks der Fragebogen
ausgerichtet werden. Die Beiträge würden als Vorinvestition eine
Grundlage für eine kostengünstigere Volkszählung 2010 bilden.
Die Gesetzesänderungen bezwecken eine Verminderung der Aufwände bei
Gemeinden und Kantonen. Die Kosten auf Stufe Bund bewegen sich
grundsätzlich im Rahmen der Volkszählung von 1990.
Auskunftspflicht
Die Verletzung der Auskunftspflicht soll nicht mehr strafrechtlich
geahndet, sondern durch eine nach dem Verursacherprinzip erhobene Gebühr
abgelöst werden. Die Ansätze zur Aufwandberechnung werden in der
Verordnung des Bundesrates festgelegt. Damit wird eine
gesamtschweizerisch einheitliche Gebührenpraxis sichergestellt.

Die Volkszählung besteht aus zwei Erhebungen, die miteinander verknüpft
sind: eine Personen- und Haushaltserhebung, welche sich an die ganze
Bevölkerung richtet, und eine Gebäude- und Wohnungserhebung, welche an
die Hauseigentümer und an die Immobilienverwaltungen geht. Die beiden
Fragebogen erheben folgende Merkmale:

Personen- und Haushaltserhebung:

*	Demographische Grundmerkmale (Alter, Geschlecht, Zivilstand,
Nationalität, Art der Aufenthaltsbewilligung von Ausländern)
*	Sprache (Hauptsprache und Umgangssprache im Erwerbsleben und in
der Familie)
*	Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft
*	Räumliche Mobilität (Geburtsort, Wohnort vor 5 Jahren)
*	Struktur der Haushalte und Familien (Anzahl Kinder, Stellung im
Haushalt)
*	Ausbildung
*	Erwerbstätigkeit (erwerbstätig oder nicht) und
Beschäftigungssituation
*	Ausgeübter Beruf, Stellung im Beruf und Arbeitsstätte
*	Pendlerdaten (Verkehrsmittel und Arbeitsort)

Wohnungs- und Gebäudeerhebung:

*	Gebäudestruktur (Gebäudeart, Geschosszahl, Bauperiode,
Renovation)
*	Wohnungsstruktur (Fläche und Zimmerzahl)
*	Eigentums- und Mietverhältnisse (Eigentümer/Mieter, Mietpreis)
*	Heizungssysteme und Energieträger

	EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik
Tel.: 031 322 86 85