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Beitrag an Neue Kreditvereinbarungen

PRESSEMITTEILUNg

Beitrag an Neue Kreditvereinbarungen

Die Schweiz will sich an der Erhöhung der Kreditlinien des
Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Bewältigung ausserordentlicher
Währungskrisen beteiligen. Zu diesem Zweck beantragt der Bundesrat
dem Parlament eine Beteiligung  von 4,6 Prozent an den Neuen
Kreditvereinbarungen (NKV). Mit dem neuen Instrument  würden dem IWF
bei akuten Zahlungsbilanz-schwierigkeiten neu rund 61 Milliarden
Franken zur Verfügung stehen.
Die Schweiz ist seit 1964 assoziiertes Mitglied und seit 1984
Vollmitglied bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV). Mit
diesem Abkommen stellen die elf wichtigsten Industrieländer
(“Zehnergruppe³) dem IWF Kreditlinien für ausserordentliche
Situationen zur Verfügung. Auf Mittel der AKV kann der IWF nur bei
einer gravierenden weltweiten Währungskrise zurückgreifen. Seit 1983
wurden die AKV nicht mehr aktiviert.
Mit den NKV sollen die bestehenden Kreditlinien verdoppelt werden.
Diese Anpassung ist die erste seit 1983. Sie ist nötig, um dem starken
Wachstum der Handelsvolumen und der Kapitalströme Rechnung zu tragen.
Die schwere Währungskrise Mexikos Ende 1994 hat verdeutlicht, dass das
bestehende Sicherheitsnetz der AKV nicht mehr ausreichen könnte. Die
Mitglieder des IWF haben daher beschlossen, die Mittel für die
Bewältigung gravierender Finanzkrisen zu verdoppeln. Mit den NKV
sollen dem IWF ausserordentliche Kreditlinien in der Höhe von 34
Milliarden Sonderziehungsrechten (etwa 61 Mrd. Fr.) zur Verfügung
stehen.
Die NKV sind ein paralleles Abkommen zu den AKV. Je nach Situation
kann auf die AKV oder die NKV zurückgegriffen werden. Das gesamte
Kreditvolumen darf jedoch 34 Milliarden Sonderziehungsrechte nicht
übersteigen. An den NKV nehmen neu nicht nur die Mitglieder der
Zehnergruppe teil, sondern auch weitere 14 finanzstarke IWF-Mitglieder
(z.B.  Australien, Spanien, Singapur).
Als Mitglied der Zehnergruppe wird die von der Schweizerischen
Nationalbank vertretene Schweiz gleichzeitig Mitglied der AKV und der
NKV sein. Die Beteiligung soll 4,6 Prozent (etwa 2,8 Mia Franken)
betragen und die Bundeskasse nicht belasten. Die Gesamtverpflichtung
der Schweiz unter den AKV und den NKV kann diesen Betrag nicht
übersteigen.
Mit der Teilnahme an den NKV wird die bisherige Politik der Schweiz im
Bereich der Finanz- und Währungspolitik weitergeführt. Die Rolle der
Zehnergruppe als wichtiges Diskussions- und Konsultationsforum für die
Schweiz bleibt erhalten.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
14.5.1997