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Erfolgreicher Zentralasien-Besuch Villigers

PRESSEMITTEILUNG

Erfolgreicher Zentralasien-Besuch Villigers

Bundesrat Kaspar Villiger hat den Besuch von vier zentralasiatischen
Ländern abgeschlossen. Die gesteckten Ziele wurden vollumfänglich
erreicht. Im Vordergrund standen der Ausbau der Beziehungen zu Ländern
der schweizerischen Stimmrechtsgruppen beim  Internationalen
Währungsfonds (IWF) und der Weltbank sowie die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für schweizerische Exporteure und Investoren.

Die schweizerische Delegation besuchte vom 7. bis 13. Mai
Turkmenistan, Aserbaidschan, Kirgistan und Usbekistan. Der
Wirtschaftsdelegation unter der Leitung von Bundesrat Villiger
gehörten Vertreter des Bundes (Eidg. Finanzdepartement, Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement, Eidg. Departement für auswärtige
Angelegenheiten) sowie der Privatwirtschaft (Banken, Chemie,
Maschinenindustrie) an. Die vier Länder sind seit 1991 unabhängige
Staaten und seit 1992 Mitglieder der schweizerischen
Stimmrechtsgruppen beim IWF und der Weltbank. Die Reise diente der
Stärkung des Zusammenhalts innerhalb dieser Gremien sowie der
Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.

Der Arbeitsbesuch wurde von den Gastgebern als bedeutendes Signal für
das Interesse der Schweiz an einer bilateralen und multilateralen
Zusammenarbeit gewürdigt. Die Treffen mit den jeweiligen
Staatspräsidenten, Finanzministern, Notenbankgouverneuren sowie
weiteren Regierungsmitgliedern fanden in einer betont
freundschaftlichen Atmosphäre statt. Die Schweiz ihrerseits
bekräftigte die Politik der wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Zusammenarbeit.

Schwerpunkte wurden bisher in Kirgistan und Usbekistan gesetzt. In
diesen Ländern werden im Zusammenhang mit der schweizerischen
Unterstützung für Osteuropa und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
(GUS) eine Reihe von Projekten verwirklicht. Im Vordergrund stehen
folgende Bereiche: Energie, Gesundheit, Banken, Umwelt, Vermessung
sowie Land- und Forstwirtschaft.

Grosser Kapitalbedarf

Aus schweizerischer Sicht zeigten die Gespräche die besonderen
Probleme dieser Länder beim Systemübergang auf. Sie haben
unterschiedliche Strategien gewählt, um den wirtschaftlichen
Reformprozess zu meistern. Während im Hinblick auf eine
gesamtwirtschaftliche Stabilität grosse Anstrengungen unternommen und
bemerkenswerte Erfolge erzielt wurden, sind strukturelle und
institutionelle Reformen weniger weit fortgeschritten. Insbesondere
die Privatisierung von staatlichen Betrieben verläuft in einzelnen
Ländern eher schleppend. Im Vordergrund stehen die bessere Nutzung der
reichlich vorhandenen Ressourcen. (z. B. Erdöl, Erdgas, Baumwolle,
Mineralien, Gold) sowie die Verbesserung der Transportmöglichkeiten
für den Export dieser Produkte. Zudem wollen diese Länder ihre
Produktionsstruktur diversifizieren und die Verarbeitung der Rohstoffe
vermehrt selbst übernehmen. Für die entsprechende Modernisierung der
Wirtschaft besteht ein grosser Kapitalbedarf. Deshalb geniesst die
Förderung der ausländischen Investitionstätigkeit bei diesen Staaten
eine hohe Priorität.

Ausbau des Vertragsnetzes

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Verbesserung der
Rechtssicherheit. Die Schweiz unterstützt diese Bestrebungen, indem
sie das Vertragsnetz mit den Ländern der Region ausbauen will. Diese
bilateralen Abkommen sind die Grundlage für einen stärkeren
Handelsverkehr und vermehrte Investitionen schweizerischer
Unternehmen. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens über Handel und
wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Kirgistan wurde ein  wichtiger
Baustein gesetzt. Die Schweiz will zudem bereits in den kommenden
Wochen Gespräche mit Kirgistan über ein Investitionsschutz- und
Doppelbesteuerungs-abkommen beginnen. Auch mit Aserbaidschan und
Turkmenistan ist die Aufnahme von Verhandlungen über Verträge dieser
Art vorgesehen. Die vertraglichen Beziehungen mit Usbekistan sind
indessen bereits weiter fortgeschritten: Seit November 1993 besteht
ein Investitionsschutzabkommen, seit Juli 1994 ein Handelsabkommen und
seit vergangenem April ein Luftverkehrsabkommen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
13.5.1997