Heu kann vorübergehend zollfrei eingeführt werden
PRESSEMITTEILUNG
Heu kann vorübergehend zollfrei eingeführt werden
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat beschlossen, die
Einfuhr von Heu in die Schweiz vom 1. Mai bis längstens zum 30. Juni 1997
zollfrei zuzulassen. Diese Massnahme hat der EVD-Vorsteher, Bundesrat
Jean-Pascal Delamuraz, wegen der ausserordentlich trockenen und kalten
Witterung der vergangenen Monate und der damit verbundenen angespannten
Versorgungslage beim Rauhfutter ergriffen.
Zwar wurde die Trockenperiode mit den Niederschlägen der letzten Tage
unterbrochen, besonders die Situation in der Südschweiz, wo seit Jahresbeginn
fast kein Regen gefallen ist, präsentiert sich jedoch weiterhin prekär. Wegen
der Trockenheit ist kaum Grünfutter gewachsen, und die Heuvorräte sind
weitgehend aufgebraucht. Die betroffenen Regionen sind auf den Import von Heu
angewiesen, damit die Tierbestände nicht noch weiter abgebaut werden müssen.
Bern, 29. April 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Andres Bolliger, Sektion Internationales, Tel. 031 322 26 87