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Rückbehalt aufgebraucht


Thema / ThÛme / Tema:                    BROTGETREIDE

Rðckbehalt aufgebraucht

Das Bundesamt fðr Landwirtschaft (BLW) hat die massgebliche ˜bernahmemenge von
Brotgetreide der Ernte 1996 mit 675 000 Tonnen errechnet. Die Produzenten haben
fðr deren Verwertung einen Beitrag von rund 131 Millionen Franken zu leisten.
Auf die gesamte Ablieferungsmenge bezogen, betrÓgt der Verwertungskostenbeitrag
20 Franken je 100 Kilogramm. Da das BLW den Rðckbehalt letzten August auf genau
diesen Betrag festgelegt hatte, kann den Brotgetreideproduzenten dieses Jahr
kein Geld zurðckerstattet werden.

Der Preis fðr das vom Bund ðbernommene Brotgetreide ist abhÓngig von der
Ablieferungsmenge. Soweit diese 388'000 Tonnen ðbersteigt, mðssen die
Produzenten die Kosten fðr die Verwertung (Franken 45.55 je 100 Kilogramm)
selber bezahlen. Mit 20 Franken entspricht der Verwertungskostenbeitrag - in
dem auch die humanitÓre Hilfe der Produzenten in Form von 7 000 Tonnen Getreide
berðcksichtigt ist - genau dem Rðckbehalt, den das BLW letztes Jahr aufgrund
einer SchÓtzung fðr die Erntemenge 1996 festgesetzt hatte. Somit muss der
gesamte Rðckbehalt fðr die Verwertung von ausgewachsenem und ðberschðssigem
Inlandgetreide der Ernte 1996 verwendet werden.

Vom Verwertungskostenbeitrag befreit sind wie in den letzten Jahren
Ablieferungen aus Betrieben, die das Getreide nach anerkannten
Produktionsmethoden des Biologischen Landbaus produzierten und die sich der
Kontrolle der Vereinigung schweizerischer biologischer Landbauorganisationen
unterwarfen, sowie zum letzten Mal die Dinkelablieferungen, an deren Verwertung
sich die Produzenten ab der Ernte 1997 wieder beteiligen mðssen.

ZusÓtzlich zum Verwertungskostenbeitrag leisten die Produzenten auch fðr die
Ernte1996 freiwillige BeitrÓge an die Finanzierung der Selbsthilfemassnahmen
zur Færderung des Absatzes. Die insgesamt 57 Rappen je 100 Kilogramm werden den
Produzenten ðber die Sammelstellen verrechnet.

Fðr weitere Auskðnfte:

Hans Wintsch, Abteilung Verwertung, Tel. 031 322 27 01

Bern, 21. April 1997                     BUNDESAMT F˜R  LANDWIRTSCHAFT
                                         Presse- und Informationsdienst