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Aktionsplan Nachhaltige Entwicklung - Die Schweiz soll nachhaltiger werden

Aktionsplan Nachhaltige Entwicklung
Die Schweiz soll nachhaltiger werden
Der Bundesrat will die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche
integrieren. Dies ist das Ziel der bundesrätlichen Strategie „Nachhaltige
Entwicklung in der Schweiz“. Sie beinhaltet die Aktionsfelder
Internationales Engagement, Energie, Wirtschaft, Konsumverhalten,
Sicherheitspolitik, ökologische Steuerreform, Bundesausgaben sowie
Umsetzung und Erfolgskontrolle. Gleichzeitig hat er einen Bericht der
Interdepartementalen Arbeitsgruppe Rio (IDARio) über den Stand der
Realisierung der Nachhaltigkeit in der Schweiz zur Kenntnis genommen.
Im Juni 1992 fand in Rio de Janeiro die UN-Konferenz über Umwelt und
Entwicklung (UNCED) statt. An dieser Konferenz verabschiedeten 181
Staaten, darunter auch die Schweiz, die Agenda 21. Die Agenda 21 ist ein
umfassendes Programm für das 21. Jahrhundert mit dem Ziel, die Synergien
zwischen den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu nutzen und
die nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern.
In seinem Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995-1999
hat der Bundesrat angekündigt, dass er in allen politischen Bereichen die
Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigen will.
Zahlreiche Beschlüsse und Projekte des Bundesrates tragen denn auch
bereits zur Umsetzung der Agenda 21 und zu einer nachhaltigen Entwicklung
bei.
Mit dem Bericht des Bundesrates über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz
in den 90er Jahren (Leitbild Nord-Süd) werden internationale Aktivitäten
der Schweiz konsequent auf die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung
ausgerichtet. Im Energiebereich weisen das Aktionsprogramm „Energie
2000“, das neue Energiegesetz und die am 17. März 1997 verabschiedete
Botschaft zum Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen den Weg.
Im Verkehrsbereich tragen die Bahnreform, die Finanzierung der
Grossprojekte des öffentlichen Verkehrs und die Umsetzung des
Alpenschutzartikels wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Mit
der Agrarreform und der Möglichkeit, besondere ökologische Leistungen wie
zum Beispiel die integrierte Produktion und den biologischen Landbau
abgelten zu können, wird ein erster wichtiger Schritt in Richtung
Nachhaltigkeit der Landwirtschaft getan. Die neuen Instrumente wie die
Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen und auf Heizöl
„Extraleicht“, die Vereinbarungen und die Umweltmanagementsysteme fördern
die Integration von Wirtschaft und Umwelt und damit die nachhaltige
Entwicklung.
Mit der Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“ will der
Bundesrat einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Agenda 21 in unserem
Land leisten. Sie sieht im wesentlichen folgende Massnahmen vor:
· Der Bund prüft bis ins Jahr 2001 die Möglichkeiten einer ökologischen
Steuerreform, mit der sich in der Finanz- und Abgabenpolitik positive
Anreize für die Förderung der Beschäftigung und für das Erreichen
energie- und umweltpolitischer Zielsetzungen schaffen liessen.
· Der Bund bewirkt mit geeigneten Rahmenbedingungen, dass die Wirtschaft
die externen Kosten im ökologischen und sozialen Bereich vermehrt
berücksichtigt. Insbesondere wird bis Ende 1998 geprüft, ob mit den
Einkaufsrichtlinien beim Bund umweltschonende Produkte und
Dienstleistungen stärker gefördert werden können. Ferner wird bis Ende
1997 geprüft, ob Wirtschafts- und Konjunkturförderungsprogramme mit
Möglichkeiten zur Förderung von nachhaltigen Technologien, Produkten und
Dienstleistungen erweitert werden sollen.
· Die Schweiz fördert mit einer national und international verbesserten
Produkteinformation ein Konsumverhalten im Sinne der nachhaltigen
Entwicklung (Umwelt- und Sozialverträglichkeit). Bis Ende 1998 wird
geklärt, ob private Labels, die zur nachhaltigen Entwicklung beitragen,
anerkannt und gefördert werden sollen.
· Bis Ende 1999 werden die Zusammenhänge zwischen Sicherheitspolitik und
nachhaltiger Entwicklung analysiert, Synergien genutzt und entsprechende
Schlüsse für die Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Sicherheitspolitik
gezogen.
· Im Energiebereich will der Bund die bereits eingeführten oder
vorgesehenen Massnahmen (Energie 2000, neues Energie- und neues
CO2-Gesetz) über das Jahr 2000 hinaus weiterführen und verstärken.
· Der Bund nutzt die Lenkungswirkung seiner Ausgaben für die Förderung
der nachhaltigen Entwicklung. Im Verkehrsbereich wird das
Finanzierungskonzept mit dem Ziel eines besseren Gleichgewichts zwischen
Strasse und Schiene und einer besseren Internalisierung der externen
Kosten weiterentwickelt. Die Agrarreform wird weitergeführt und
konsequent umgesetzt.
Der vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht des IDARio gibt den
Stand der Realisierung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz
wieder. Der Bericht zeigt auf, dass schon heute zahlreiche Beschlüsse und
Vorhaben in verschiedenen Politikbereichen zu einer nachhaltigen
Entwicklung beitragen.
Der Bundesrat hofft, dass die Strategie und der IDARio-Bericht im
Parlament zu einer breiten Diskussion über die nachhaltige Entwicklung
führen werden. Strategie und Bericht stellen die Integration der
nachhaltigen Entwicklung in die schweizerische Politik dar und sollen an
der Sondersession der UN-Generalversammlung über den Stand der Umsetzung
der Agenda 21 (UNGASS), die vom 23. bis 27. Juni in 1997 in New York
stattfinden wird, vorgelegt werden.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst

Auskunft
n	Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL),
	Tel. 031/322 93 01
n	Arthur Mohr, Chef der Abteilung Planung und Ökonomie, Bundesamt
für Umwelt, Wald und 	Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 93 29

Beilagen
n	IDARio, Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz, Stand der
Realisierung
n	„Conseil du développement durable“, Nachhaltige Entwicklung -
Aktionsplan für die 	Schweiz
n	Bundesrat, Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz, Strategie

 Nachhaltige Entwicklung
Nachhaltig ist eine Entwicklung dann, wenn sie gewährleistet, dass die
Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die
Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen
Bedürfnisse zu beeinträchtigen (Brundtland-Kommission, 1987).

Aktionsplan
Am 28. Februar 1996 hat der Bundesrat den Bericht „Nachhaltige
Entwicklung in der Schweiz“ des Interdepartementalen Ausschusses Rio
(IDARio) zur Kenntnis genommen. Der jetzt vom Bundesrat zur Kenntnis
genommene Bericht stellt eine aktualisierte Fassung des Berichts von 1996
dar.

Ebenfalls am 28. Februar 1996 hat der Bundesrat dem IDARio den Auftrag
erteilt, einen schweizerischen Aktionsplan zur nachhaltigen Entwicklung
auszuarbeiten. Mit dieser Aufgabe sind sieben Persönlichkeiten betraut
worden. Dieser „Conseil du développement durable“ unter der Leitung von
alt Nationalrat Ernst Basler hat den Bericht „Nachhaltige Entwicklung -
Aktionsplan für die Schweiz“ im Januar 1997 vorgelegt. Auf der Grundlage
dieses Berichtes hat der IDARio in der Folge die Strategie „Nachhaltige
Entwicklung in der Schweiz“ vorbereitet.

IDARio
Am 1. März 1993 hat der Bundesrat die Verantwortung für die Ausrichtung
und Koordination aller Folgearbeiten der UN-Konferenz über Umwelt und
Entwicklung und damit auch der nachhaltigen Entwicklung einem
interdepartementalen Ausschuss auf Direktorenebene - dem IDARio -
übertragen. In diesem Ausschuss sind 20 verschiedene Bundesstellen
vertreten. Der Vorsitz wird in jährlichem Wechsel von der Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), vom Bundesamt für Aussenwirtschaft
(BAWI) sowie vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
wahrgenommen. Nach 1994 ist 1997 die Reihe wieder an Philippe Roch,
Direktor des BUWAL.