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Österreichs Weiden wieder offen für Schweizer Rinder

PRESSEMITTEILUNG

Österreichs Weiden wieder offen für Schweizer Rinder

Nach Frankreich werden auch die österreichischen Veterinärbehörden die
Sömmerung von Schweizer Rindern auf ihren Weiden wieder gestatten.
Damit konnte auch mit unseren östlichen Nachbarn eine Lockerung des
generellen Einfuhrverbots erreicht werden. Auch hier ist die Sömmerung
an eine Reihe von Bedingungen geknüpft

Am 23. März 1996 hat Österreich jegliche Einfuhr von lebenden Rindern
aus der Schweiz verboten. Damit wäre 1997 auch die traditionelle
Sömmerung von rund 4'500 Rindern aus der Schweiz unmöglich geworden.
In eingehenden Verhandlungen zwischen den österreichischen
Veterinärbehörden und dem Bundesamt für Veterinärwesen konnte nun die
Grenze für Sömmerungsrinder wieder geöffnet werden. Wie schon im Falle
Frankreichs ist der temporäre Aufenthalt unserer Rinder an eine Reihe
von Bedingungen geknüpft.

So verlangt Österreich, dass nur Rinder aus der Schweiz zugelassen sind,
welche nach dem 1. Januar 1994 geboren sind und aus einem Bestand stammen,
in welchem noch nie ein Fall von BSE aufgetreten ist. Diese Beschränkung
wird damit begründet, dass BSE-Fälle bei Tieren aufgetreten sind, welche
erst 1993, also drei Jahre nach dem Erlass der Schutzmassnahmen geboren
sind.

Trotz den einschränkenden Bestimmungen bedeutet die Einigung über die
Sömmerung eine Erleichterung für unsere Tierhalter und einen Zeitgewinn
im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen im Bezug auf die Aufhebung
von Importrestriktionen.

Bern, 10. April 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Jakob Schluep, Abteilung Internationaler Verkehr, Grenztierärztlicher Dienst
(031 323 85 10)