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Der Investitionsbonus 1993-1995; Schlussbericht

PRESSEMITTEILUNG

Der Investitionsbonus 1993-1995; Schlussbericht

Das Bundesamt für Konjunkturfragen hat den Investitionsbonus 1993-1995
ausgewertet. Der Investitionsbonus hat die Erwartungen erfüllt, welche
an ihn realistischerweise gestellt werden konnten.

Beim Investitionsbonus handelte es sich um eine befristete Finanzhilfe
des Bundes an Bauvorhaben von Kantonen und Gemeinden. Die
Eidgenössischen Räte bewilligten 1993 einen Verpflichtungskredit in der
Höhe von 200 Millionen Franken. Die Mittel kamen grösstenteils Gemeinden
zugute, welche in der Zeit von 1993 bis Mitte 1995 Bauvorhaben
zusätzlich realisierten oder deren Verwirklichung zeitlich vorzogen. Das
dank des Investitionsbonus ausgelöste Auftragsvolumen belief sich auf
rund 1,4 Milliarden Franken. Die Hauptwirkung entfaltete der
Investitionsbonus 1994. Das ausgelöste Auftragsvolumen machte 1994 rund
2% der gesamten Bautätigkeit aus. 1995 dürfte sich die Wirkung auf rund
1 Prozent der Bautätigkeit belaufen haben. Somit kann ein Drittel des
Zuwachses der Bautätigkeit im Jahr 1994 von 6% dem Investitionsbonus
zugeschrieben werden. 1995 war der Impuls jedoch zu schwach, um den
Rückgang der Bautätigkeit von rund 3% zu verhindern.

Die Auswertung der Baustatistik im Schlussbericht zeigt, dass Gemeinden,
welche ein Bonusprojekt verwirklichten, ihre Bauausgaben 1994 im
Vergleich zu den übrigen Gemeinden deutlich erhöhten. Mit andern Worten
kann damit die Kritik widerlegt werden, wonach der Bund seine Beiträge
an Vorhaben ausrichtete, welche in der fraglichen Zeit ohnehin
realisiert worden wären.

Die Untersuchung der übrigen konjunkturpolitischen Impulse ergibt
dagegen, dass die Wirkung des Investitionsbonus durch die übrige
Finanzpolitik und auch die Geldpolitik 1994 geschmälert und 1995 mehr
als kompensiert wurde.

Bern, 2. April 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Konjunkturfragen, Peter Saurer, Tf 031/322'21'40

Der Schlussbericht kann beim Bundesamt für Konjunkturfragen bezogen
werden (Tf 031/322 21 29 ; Fax 031/324 96 15).