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Schweizer Rinder dürfen wieder auf französische Weiden

PRESSEMITTEILUNG

Schweizer Rinder dürfen wieder auf französische Weiden

Bei den Verhandlungen zwischen den französischen und den schweizerischen
 Veterinärbehörden über die Sömmerung von Schweizer Rindern konnte eine
 Einigung erzielt werden. Gemäss einem Schreiben der französischen
Veterinärbehörden ist Frankreich bereit, Schweizer Rinder wieder zur
Sömmerung auf seinen Weiden zuzulassen und damit den generellen Importstop,
 welcher am 21. Dezember 1996 erlassen wurde, wenigstens für diesen
Teilbereich aufzuheben. Die Alpung ist an eine Reihe von Bedingungen
geknüpft, welche von Schweizer Seite eingehalten werden können.

Am 21. Dezember 1996 haben die französischen Veterinärbehörden jegliche
Einfuhr von lebenden Rindern aus der Schweiz verboten. Jedes Jahr werden
auf den grenznahen Weiden Frankreichs rund 13'000 Schweizer Rinder gesömmert.
Das Einfuhrverbot hätte diese seit Jahrhunderten übliche Praxis verunmöglicht.
In eingehenden Verhandlungen mit den französischen Behörden konnte nun die
Grenze für Sömmerungsrinder wieder geöffnet werden. Von seiten Frankreichs
wurden eine Reihe von Bedingungen gestellt: So dürfen beispielsweise nur
Rinder gesömmert werden, welche nach Ende 1991 geboren sind und aus
Beständen stammen, in welchen noch nie ein Fall von BSE aufgetreten ist.
Die Sömmerung darf nur innerhalb der 10-Km-Grenzzone stattfinden.
Ausnahmen sind dort möglich, wo eine langjährige Tradition gebrochen würde.
Die Schweizer Rinder dürfen nicht in Kontakt zu ihren französischen
Artgenossen kommen, was indessen schon bis anhin gewährleistet war.

Die Bereitschaft, Schweizer Rinder wieder zur Sömmerung zuzulassen, bedeutet
eine Erleichterung vor allem für Tierhalter in der Westschweiz, welche ihr
Vieh traditionell ennet der Grenze sömmern und durch das Einfuhrverbot in
erhebliche Schwierigkeiten gekommen wären.

Die Verhandlungen mit Oesterreich, ebenfalls ein traditionelles
Sömmerungsland für Schweizer Vieh, sind noch im Gange. Eine Lösung zeichnet
sich auch hier ab, konkrete Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor.

Bern, 27. März 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst