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Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Inititiative "Risikokapital" der WAK-N

-Pressemitteilung

Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative
„Risikokapital" der WAK-N

Angesichts der wirtschaftlichen Situation und der strategischen
Bedeutung der Gründung neuer Unter-nehmen und neuer Geschäftsbereiche
hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die  Idee von
Steueran-reizen für Risikoka-pital begrüsst, wie sie von der Kommission
für Wirtschaft und Abgaben des National-rates (WAK-N) vorgeschlagen
wurde.

Der durch die WAK-N erarbeitete Bundesbeschluss über die
Risikokapitalgesell-schaften (RKG) ist als zeitlich limitierter Versuch
zu betrachten, dessen Resultate analysiert werden müssen, damit bei
Bedarf Anpassungen an diesem Instrument vorgenommen werden können. Das
Prinzip, steuerliche Erleichte-rungen denjenigen Investoren zu gewähren,
die den RKG Mittel zur Ver-fügung stellen, verdient in die Praxis
umge-setzt zu werden. Allerdings ist der Bundesrat der Ansicht, dass der
Entwurf der WAK-N in mehre-ren Punkten ange-passt werden muss.

So bringen zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten den juristischen
Personen, die bekanntlich der Kapi-talgewinnsteuer unterliegen und
bereits heute ihre Risikobeteili-gungen abschreiben können, quasi
nichts. Es ist deshalb angebracht, dieses Instru-ment den natürlichen
Personen vorzubehalten, für die diese Abschreibungsmöglich-keiten einen
neuen Anreiz darstellen. Wei-ter ist der Bundesrat der Ansicht, dass die
Obergrenze von Fr. 500'000.- für die Abschreibun-gen für die Dauer des
Bundesbeschlusses (10 Jahre) und nicht als jährliche Limite festgelegt
werden soll. Die steuerlichen Vorteile sollen Personen zustehen, die
bereit sind, langfri-stige Risiken einzugehen. Daher soll vorgesehen
werden, dass der Fiskus eine Nachbesteuerung auf dem abgezogenen Betrag
vor-nehmen kann, wenn die Beteiligung an einer RKG ohne Verluste
innerhalb von sie-ben Jahren nach dem Kauf wieder veräussert wird.
Der Bericht des Bundesrates vom März 1995 über das Risikokapital,
welcher der WAK-N als Grundlage für ihre Arbeit diente, zeigt deutlich,
dass die Bildung von Ri-sikokapital eine kom-plexe Aufgabe ist, die
hauptsächlich der Privatwirtschaft über-lassen werden soll. Der Staat
soll sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingun-gen konzentrieren. Der
Bundesrat hat deshalb beschlossen, alle Massnahmen zu er-greifen, um die
administrativen Hürden bei der Gründung von neuen Unternehmen abzubauen.
Auch bei der Unternehmensbesteuerung werden bedeu-tende Mass-nahmen
getroffen: Bereits abgeschafft worden ist die Stempelsteuer für neue
Unternehmen mit einem Ka-pital bis Fr. 250'000.-. Eine allgemeine
Senkung dieser Steuer von zwei auf ein Prozent wird ebenso vorgeschlagen
wie die Proportionalbesteuerung der Ge-winne. Natürlich müssen weitere
Massnahmen ergriffen werden. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die drei
Motionen der WAK-N im Bereich der Ausbildung, der Börse und der
Pensionskassen in Form von Postu-laten entgegenzunehmen. Der Bundesrat
kann allerdings die Pensionskassen nicht verpflichten, Risiko-kapital
zur Verfügung zu stellen, wie dies eine Minderheit der Kommission
verlangt.

Bern, 26. März 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: BIGA, Abt. Gewerbe, Philippe Jeanneret, Tel. 031/322 29 61
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