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Regionale Arbeitsvermittlungszentren

Pressemitteilung BIGA
	Bern, 24. März 1997

Regionale Arbeitsvermittlungszentren und arbeitsmarktliche Mass-nahmen:
Erste Erfolge stellen sich ein

Der in den meisten Kantonen weitgehend abgeschlossene Aufbau der
Regionalen Arbeits-vermittlungszentren (RAV) trägt erste Früchte: Die
Zahl der monatlich akquirierten offenen Stellen konnte im Januar und
Februar 1997 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt um 70% ge-steigert
werden. Positiv sind auch die Zahlen aus dem Pilotkanton Solothurn, wo
die Dauer der Stellensuche in der Zeitspanne von 1994-1996 um 41,2
Kalendertage reduziert werden konnte, während sie in der Gesamtschweiz
praktisch konstant blieb.

Das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz, dessen zweite Etappe am
1. Januar 1997 in Kraft ge-treten ist, basiert insbesondere auf
folgenden Pfeilern: Der Errichtung von RAV, dem verstärkten Ein-satz von
arbeitsmarktlichen Massnahmen, der Verlängerung der Bezugsberechtigung
und der Ver-schärfung der Zumutbarkeitsregelung.

Die Errichtung der RAV bedeutet eine Professionalisierung der
öffentlichen Arbeitsvermittlung, wobei die Stossrichtung „Beraten statt
Stempeln" verfolgt wird. Die Kantone haben ein Netz von insgesamt rund
150 RAV geplant, wovon bis zum jetzigen Zeitpunkt 130 ihren Betrieb
aufgenommen haben. Heute sind in den RAV rund 1'850 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter tätig.

Die RAV sollen im Endeffekt eine Verkürzung der durchschnittlichen Dauer
der Stellensuche und damit eine Entlastung der Rechnung der
Arbeitslosenversicherung bewirken. Erste Kennzahlen stimmen
opti-mistisch: Wurden 1996 pro Monat durchschnittlich 4'298 offene
Stellen akquiriert, kletterte dieser Wert in den beiden ersten Monaten
des laufenden Jahres auf 7'317, was einer Steigerungsrate von 70%
ent-spricht. Statistische Daten aus dem Kanton Solothurn, wo die RAV im
Rahmen eines Pilotprojektes bereits anfangs 1995 ihren Betrieb
aufnahmen, zeigen, dass die durchschnittliche Dauer der Stellen-suche in
den Jahren 1994-1996 von 247,9 auf 206,7 Kalendertage reduziert werden
konnte. Im gleichen Zeitraum ging der gesamtschweizerische Wert um nur
1,5 auf 237,0 Tage zurück.

Es ist das Ziel des BIGA, die RAV zu einer erfolgreichen Drehscheibe auf
dem Arbeitsmarkt zu machen und damit die Reform der öffentlichen
Arbeitsvermittlung zu einem Erfolg werden zu lassen. Vor dem Hintergrund
der in den letzten Monaten angestiegenen Arbeitslosenzahlen bedeutet
dies, dass der Personalbestand gegenüber der ursprünglichen Planung nach
oben angepasst werden muss. Bei einem Arbeitslosenbestand von 200'000
müssen die RAV mit rund 2'500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dotiert
sein, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Vollzugsaufgaben mit der
notwendigen Qualität wahrgenommen werden können. Die zu erwartenden
jährlichen Kosten der RAV werden sich folglich auf rund Fr. 300 Mio.
belaufen.

Seit dem 1. Januar 1997 sind alle Arbeitslosen verpflichtet, an einer
arbeitsmarktlichen Massnahme teilzunehmen, sofern der Kanton ihnen einen
Beschäftigungs- oder Ausbildungsplatz anbieten kann. Im Gegenzug haben
die Kantone seit diesem Zeitpunkt den Auftrag, 25'000 solcher
Jahresplätze bereit-zustellen. Aufgrund der kantonalen Budgeteingaben
ist davon auszugehen, dass die Ausbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen
den Arbeitslosen in der geforderten Anzahl zur Verfügung stehen werden.

Weitere Auskünfte erteilt: Dominique Babey, BIGA,
INFORMATIONSDIENST
Tel.: 031/322 22 73

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