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Gesetzesgrundlage für höhere SNB-Erträge

PRESSEMITTEILUNG

Gesetzesgrundlage für höhere SNB-Erträge

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) soll höhere Erträge
erwirtschaften und die entsprechenden Gewinne an Bund und Kantone
ausschütten können. Die Voraussetzung dafür schafft eine Teilrevision
des Nationalbank-gesetzes, die der Bundesrat an das Parlament
verabschiedet hat. Die im letzten Jahr eingeleitete Revision ist ein
erster Schritt zur ertragreicheren Bewirtschaftung der
Währungsreserven. Ein bedeutungsvollerer Schritt wird die Revision der
Währungsverfassung sein, welche auch die Finanzierung der
schweizerischen Stiftung für Solidarität ermöglicht.
Die Teilrevision des Nationalbankgesetzes (NBG) ermöglicht der SNB
eine flexiblere, den Innovationen auf den Finanzmärkten angepasste
Anlage ihrer Währungsreserven.
u Gegenwärtig begrenzt das Nationalbankgesetz die Laufzeit für
Devisenreserven auf ein Jahr. Diese Limitierung soll nun abgeschafft
werden. Die aus geld- und währungspolitischer Sicht notwendige
Liquidität längerfristiger Anlagen ist heute ebenfalls gewährlei-stet.
Mit einer Aufhebung der Laufzeitenbeschränkung für handel-bare Anlagen
lassen sich die Gewinne auf den Devisenreserven deutlich steigern, da
langfristige Anlagen im Durchschnitt höhere Erträge abwerfen als
kurzfristige. Zudem soll der Einsatz von Derivaten zur Steuerung von
Marktrisiken sowie die Ausleihe von Gold (Gold Lending) ermöglicht
werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen sollten es der SNB erlauben,
jährlich Mehrerträge von insgesamt rund 400 Mio. Franken zu erzielen.
Zurzeit schüttet die SNB jährlich maximal 600 Millionen Franken aus.
u Ferner wird die Golddeckung des Notenumlaufs von heute 40 Prozent
auf 25 Pro-zent herabgesetzt. Da der Notenumlauf in der Vergangenheit
bei unverändertem Goldbestand ständig gestiegen ist, wird die
gesetzliche Deckungsvorschrift heute nur noch knapp erfüllt. Mit der
Ausleihe von Gold liefe die SNB daher Gefahr, die Deckungsvorschrift
von 40 Prozent während der Ausleihefrist zu unterschreiten. Mit der
Herabsetzung des Deckungssatzes auf 25 Prozent hingegen kann der
notwendige Spielraum geschaffen werden.
u Schliesslich wird die SNB von der direkten Bundessteuer befreit.
Eine Besteue-rung macht keinen Sinn, da sie nur zu einer
entsprechenden Verringerung der Gewinnausschüttung an Bund und Kantone
führt. Insgesamt bleibt der Mitteltrans-fer an den öffentlichen Sektor
unverändert.
Die Teilrevision des NBG erfolgt unabhängig von der schweizerischen
Stiftung für Solidarität und sollte möglichst rasch durchgeführt
werden. Damit kämen Bund und Kantone in den baldigen Genuss höherer
Ausschüttungsbeiträge. Die vorlie-gende Teilrevision stützt sich auf
die bestehende Verfassungsgrundlage.
Die Notwendigkeit einer Reform der Währungsverfassung ist
unbestritten. Sie war ursprünglich im Rahmen der Totalrevision der BV
geplant. Die WAK-NR hat sich jedoch für ein schnelleres Verfahren
ausgesprochen. Der Entscheid des Bundesrates, die Stiftung für
Solidarität aus einem Teil des Aufwertungsgewinns auf dem Goldbestand
der SNB zu finanzieren, erfordert eine Aufhebung der Bindung des
Frankens an das Gold. Deshalb muss die Reform der Währungsverfassung
definitiv beschleunigt werden. Parallel dazu werden die notwendigen
Anpassungen auf Gesetzesstufe vorbereitet.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Urs Plavec, EFV, 031/322 61 72 / W. Abegg, SNB, 01/631 32 67
17.3.1997