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Von der Volkszählung zur "Strukturerhebung Schweiz" - Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision der gesetzlichen Grundlagen

PRESSEMITTEILUNG						Bern, 3.
März 1997

Von der Volkszählung zur "Strukturerhebung Schweiz"
Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision der gesetzlichen Grundlagen

Der Bundesrat hat heute den Bericht über die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Volkszählungsgesetzes
gutgeheissen und den Auftrag zur Erarbeitung einer Botschaft zur
Gesetzesänderung erteilt. Die Kantone, politischen Parteien,
interessierten Organisationen und Kreise der Wirtschaft und Wissenschaft
konnten Ende des letzten Jahres zur Vorlage Stellung beziehen, welche im
Jahre 2000 eine registergestützte Erhebung ermöglichen soll. Gleichzeitig
hat der Bundesrat einen Bericht zur Veröffentlichung freigegeben, der
Aufgaben und Ziele der "Strukturerhebung Schweiz" beinhaltet
("Informationsauftrag der Volkszählung").

Der Bericht zum Informationsauftrag

Der erstmals in einem ausführlichen Bericht formulierte
Informationsauftrag fand in der Vernehmlassung breite Zustimmung. Der
Bericht zeigt auf, wie sich die Volkszählung von einer reinen
Bevölkerungszählung zu einer vielschichtigen, mehrthematischen
"Strukturerhebung" gewandelt hat, die demographische, wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Aspekte miteinander verknüpft. Der
Informationsauftrag beschreibt auch die Erhebungsmerkmale der
Volkszählung (s. Kasten). Die eingegangenen Stellungnahmen stimmen
überein, dass die Volkszählung eine unentbehrliche Informationsquelle für
die Dauerbeobachtung der Gesellschaft darstellt und ihre Bedeutung in der
Bereitstellung von Daten für Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Forschung unumstritten ist.

Änderung in der Erhebungsmethode

Die Revisionsvorlage strebt eine Vereinfachung und Weiterentwicklung der
Erhebungsmethode der Volkszählung in Richtung einer registergestützten
Erhebung an. Das heisst, im Jahre 2000 wird den Gemeinden die
Möglichkeiten angeboten, die Fragebogen mit den demographischen
Grundinformationen aus ihren Registern vorzubedrucken; die übrigen
Angaben sind von den Befragten selbst zu beantworten. Der Bevölkerung
wird somit gezeigt, welche Daten über sie in den Einwohnerregistern
enthalten sind, und die Befragten können diese Angaben kontrollieren und
allenfalls ändern oder ergänzen.

Damit die in den Einwohnerregistern enthaltenen Informationen anhand von
Volkszählungsdaten allenfalls aktualisiert und korrigiert werden können,
sieht die Gesetzesvorlage in diesem Punkte eine Anpassung im Datenschutz
vor. Diese wird von den Kantonen, Städten und Gemeindeverbänden einhellig
begrüsst. Einige kritische Stimmen verlangen jedoch, dass der Datenschutz
in der Gesetzesvorlage zu verstärken und zu präzisieren ist.

Die registergestützte Erhebungsmethode wird von den Kantonen, die mit der
Durchführung der Volkszählung beauftragt sind, grundsätzlich sehr
begrüsst. Befürchtungen ergeben sich allerdings bezüglich der erwarteten
Mehrkosten, namentlich im Bereich der Aufbereitung der Register und der
nötigen Softwareanpassungen. Andererseits wird auch festgehalten, dass
dieser Mehraufwand teilweise kompensiert wird, indem die bisherige
Zählerorganisation durch einen Postversand ersetzt und die
informatikgestützten Abläufe verbessert werden können.

Harmonisierung der Einwohnerregister und Aufbau von Gebäude- und
Wohnungsregistern

Die übernächste Volkszählung im Jahre 2010 soll als Verbundlösung von
Registerzählung und Direkterhebung durchgeführt werden. Dies ist jedoch
nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Register
gesamtschweizerisch  harmonisiert, die Schlüsselmerkmale einheitlich
geführt und verknüpfbar sind. Für die Harmonisierung der
Einwohnerregister erwarten die betroffenen Stellen konkrete Vorgaben vom
Bund. Die Harmonisierung auf freiwilliger Basis kann allerdings nur ein
erster Schritt sein. Einzig ein Verfassungsauftrag, der dem Bund die
Kompetenz für Vorgaben im Registerbereich überträgt, würde die in
zahlreichen Stellungnahmen geforderte nötige Sicherheit für Investitionen
in den Kantonen schaffen. Ob ein solcher Auftrag bereits im Rahmen der
Totalrevision der Verfassung erfolgen kann, ist gegenwärtig noch offen.

Der Aufbau eines gesamtschweizerisch harmonisierten Gebäude- und
Wohnungsregisters auf der Basis der Volkszählung 2000 stellt eine
Grundvoraussetzung für den Methodenwechsel in diesem Bereich dar. Der
Aufbau und die Führung eines solchen Registers wird von nahezu allen
Kantonen sowie vom Hauseigentümer- und Städteverband befürwortet.
Allerdings wird von der Mehrheit der Kantone und Gemeinden nicht ein
zentralistisches, nur auf die Bundesbedürfnisse ausgerichtetes Modell,
sondern eine dezentrale Struktur gewünscht.

Ablösung der Strafbestimmungen

Auskunftsverweigerung soll nach der Ansicht der Mehrheit der
Vernehmlassungsadressaten nicht mehr mit einer Strafgebühr (Bussen bis
3000.-) wie 1990 geahndet werden. Bevorzugt wird entweder eine
Aufwandgebühr nach dem Verursacherprinzip oder ein vereinfachtes
Ordnungsbussensystem. Welches System auch gewählt wird: eine landesweit
konsequente und einheitliche Handhabung der Gebühren- oder Bussenregelung
wird als wichtig erachtet.

Ausarbeitung der Botschaft

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt,
eine Botschaft zur Gesetzesänderung auszuarbeiten, die den wichtigsten im
Vernehmlassungsverfahren geäusserten Anliegen und Vorschlägen Rechnung
trägt. Die Botschaft soll im Mai 1997  dem Parlament zur Behandlung
überwiesen werden.

Die Volkszählung besteht aus zwei Erhebungen, die miteinander verknüpft
sind: eine Personen- und Haushaltserhebung, welche sich an die ganze
Bevölkerung richtet, und eine Gebäude- und Wohnungserhebung, welche an
die Hauseigentümer und an die Immobilienverwaltungen geht. Die beiden
Fragebogen erheben folgende Merkmale:

Personen- und Haushaltserhebung:

*	Demographische Grundmerkmale (Alter, Geschlecht, Zivilstand,
Nationalität, Art der Aufenthaltsbewilligung von Ausländern)
*	Sprache (Hauptsprache und Umgangssprache im Erwerbsleben und in
der Familie)
*	Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft
*	Räumliche Mobilität (Geburtsort, Wohnort vor 5 Jahren)
*	Struktur der Haushalte und Familien (Anzahl Kinder, Stellung im
Haushalt)
*	Ausbildung
*	Erwerbstätigkeit (erwerbstätig oder nicht) und
Beschäftigungssituation
*	Ausgeübter Beruf, Stellung im Beruf und Arbeitsstätte
*	Pendlerdaten (Verkehrsmittel und Arbeitsort)

Wohnungs- und Gebäudeerhebung:

*	Gebäudestruktur (Gebäudeart, Geschosszahl, Bauperiode,
Renovation)
*	Wohnungsstruktur (Fläche und Zimmerzahl)
*	Eigentums- und Mietverhältnisse (Eigentümer/Mieter, Mietpreis)
*	Heizungssysteme und Energieträger

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Dr. Werner Haug, Vizedirektor Bundesamt für Statistik
Tel. 031 322 86 85