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Anpassung von Zöllen auf Futtergetreide und Futtermitteln

PRESSEMITTEILUNG

Anpassung von Zöllen auf Futtergetreide und Futtermitteln
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat mit Wirkung ab
1. März 1997 einzelne Zollansätze auf Futtergetreide und Futtermitteln gesenkt.

Der steigende US-Dollar, in Verbindung mit der festen Preisentwicklung, führte
vor allem bei den Proteinträgern zu höheren Importpreisen für die Schweiz. Beim
Getreide wurden die höheren Wechselkurse teilweise durch die tieferen
Weltmarktpreise wettgemacht, und es waren nur punktuelle Korrekturen notwendig.
Mit der vorliegenden Anpassung werden nur die Zollansätze der Waren, bei denen
Bedarf zur Ergänzung des inländischen Angebotes besteht, gesenkt.

Das EVD verfolgt laufend die weitere Entwicklung auf den internationalen
Getreide- und Futtermittelmärkten und wird gegebenenfalls weitere Anpassungen
der Zollansätze vornehmen. Eine generelle Anpassung wird turnusgemäss auf den
1. April 1997 in Aussicht genommen.

Bern, 3. März 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Marktfragen, Andres Bolliger,
Tel. 031 / 322 26 87