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Finanzielle Mittel für Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge sowie Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG

Finanzielle Mittel für Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge sowie
Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft
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Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments eine Botschaft über die finanziellen
Mittel für die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet, die
Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirte mit erschwerten
Produktionsbedingungen sowie für Investitionskredite und Betriebshilfe in der
Landwirtschaft verabschiedet.

Die Botschaft enthält den Antrag, mit einfachem Bundesbeschluss für die drei
Jahre 1998 bis 2000 einen Zahlungsrahmen für die Kostenbeiträge (810 Mio. Fr.)
und die Bewirtschaftungsbeiträge (486 Mio. Fr.) sowie je einen Rahmenkredit für
die Investitionskredite (60 Mio. Fr.) und die Betriebshilfe (8 Mio. Fr.) zu
bewilligen.

Die beantragten Mittel sind mit Ausnahme der Investitionskredite im geltenden
Finanzplan für die Jahre 1998 - 2000 enthalten. Der Rahmenkredit für
Investitionskredite wird für die Dreijahresperiode von bisher 15 auf 60
Millionen Franken erhöht. Damit soll dem zusätzlichen Investitionsbedarf für
Stallbauten und bauliche Gewässerschutzmassnahmen der immer zahlreicheren
Betriebe, die nach den Regeln der integrierten Produktion oder des biologischen
Landbaus produzieren, Rechnung getragen werden.

Es ist vorgesehen, die Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge, die
Investitionskredite sowie die Betriebshilfe, die heute in drei separaten
Bundesgesetzen geregelt sind, in das gegenwärtig in Beratung stehende neue
Landwirtschaftsgesetz (Agrarpolitik 2002) zu integrieren. Der Bundesbeschluss
soll deshalb längstens bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten.

Die Kosten- und die Bewirtschaftungsbeiträge sind die zwei bedeutendsten
Direktzahlungen für die Landwirtschaft des Berggebietes und der voralpinen
Hügelzone. Durch die Flächenbindung und weitere ökologische Auflagen tragen
diese Ausgleichszahlungen wesentlich dazu bei, eine umweltgerechte und
bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten. Sie sollen - in Abstimmung mit den
ergänzenden und ökologischen Direktzahlungen (Art. 31a und 31b  des
Landwirtschaftsgesetzes) - im bisherigen Umfang weitergeführt werden.

Investitionskredite sind in der Regel zinslose Darlehen zur Verbesserung der
Produktions- und Betriebsgrundlagen. Sie werden Landwirten im Berg- und
Talgebiet gewährt, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem
sind die Eigenmittel und Normalkredite im Rahmen des Zumutbaren auszuschöpfen.

Mit der Betriebshilfe kann der Bund Betriebe im Berg- und Talgebiet, die
unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten sind, unterstützen, indem er
die Umwandlung von zinspflichtigen in zinslose Darlehen ermöglicht.

Bern, 3. März 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Manfred Bötsch, Hauptabteilung Direktzahlungen
und Strukturen, Tel. 031 322 40 42