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Schritte zur Liberalisierung der Käsevermarktung und zur Liquidation der Käseunion eingeleitet

PRESSEMITTEILUNG

Schritte zur Liberalisierung der Käsevermarktung und zur Liquidation der
Käseunion eingeleitet
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Im Hinblick auf die Schaffung einer neuen Milchmarktordnung im Rahmen der
Reform der Agrarpolitik hat der Bundesrat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, die Auflösung der Schweizerischen
Käseunion AG (SK) vorzubereiten. Zudem hat das EVD im Bereich der Vermarktung
von Hartkäse alle Liberalisierungsschritte, die innerhalb der geltenden
Käsemarktordnung und im Rahmen der Finanzpläne möglich sind, umgehend
umzusetzen.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft zur Reform der Agrarpolitik (Zweite
Etappe, AP 2002), die Käsemarktordnung und mit ihr die Käseunion aufzuheben. An
seiner heutigen Sitzung hat er nun das EVD beauftragt, Vorkehrungen für die
Liquidation der Käseunion zu treffen und weitere Liberalisierungschritte, die
einen zusätzlichen Wettbewerbsdruck und die Übertragung von Verantwortung von
der SK auf die Käsebranche bewirken, einzuleiten.

Die Liquidation der Käseunion soll zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden
können. Das EVD hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen
Finanzdepartement und der Käseunion die entsprechenden Schritte in die Wege zu
leiten. Die Interessen des Bundes sowohl bei den materiellen wie bei den
immateriellen Werten müssen gewahrt werden. Im Vordergrund stehen dabei
Personal-, Kapital- und Markenfragen.

Weiter hat das EVD den Auftrag, innerhalb der geltenden Käsemarktordnung alle
Möglichkeiten zur Liberalisierung auszuschöpfen. Im Zentrum steht dabei die
Vorverlegung des Eigentums am Käse auf den Käsehändler. Indem der Käsehändler
wesentlich früher als bisher Eigentümer der Ware wird, geht ein grosser Teil
der bisher vom Bund getragenen Verantwortung auf ihn über. Er wird dadurch die
Qualitätsaspekte stärker gewichten als bisher. In begrenztem Umfang wird sich
das über Zuschläge und Abzüge auf den Stufen Käseherstellung und
Milchproduktion auswirken.

Bern, 3. März 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion, Urs Markstein,
Tel. 031 322 25 52 oder Christoph Zimmermann, Tel. 031 322 25 58