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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Neues Bundesgesetz über Heilmittel - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Medienmitteilung	19. Februar 1997

Neues Bundesgesetz über Heilmittel

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat beschlossen, den Vorentwurf zu einem eidgenössischen
Heilmittelgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Dieses neue
Heilmittelgesetz wird den Bereich der Heilmittelkontrolle erstmals in der
ganzen Schweiz einheitlich regeln und bestehende Lücken schliessen. Das
Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Juni 1997.

Seit fast hundert Jahren liegt die Heilmittelkontrolle in der Schweiz
hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone. Eine Neuordnung drängte
sich aus verschiedenen Gründen auf. So ist das geltende Konkordat über
die Kontrolle der Heilmittel nicht in allen Teilen kompatibel mit dem
Recht der EG, und teilweise bestehen Regelungslücken, wie zum Beispiel
bei der Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln. Weiter besteht
ein Bedarf nach einer Vereinheitlichung der Regelungen für alle
Heilmittel in der gesamten Schweiz.

Die Zielsetzung des Vorentwurfes für ein eidgenössisches Heilmittelgesetz
ist der gesundheitspolizeilich motivierte Schutz von Mensch und Tier.
Danach müssen die in Verkehr gebrachten Heilmittel qualitativ
hochstehend, sicher und wirksam sein. Gegenüber den heutigen Regelungen
ist der Geltungsbereich umfassender. Mit dem Gesetz werden auf
Bundesebene die bisher im Pharmakopöegesetz, im Epidemiengesetz, im
Tierseuchengesetz und im Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut,
Blutprodukten und Transplantaten verankerten Regelungen in einen einzigen
Erlass übergeführt.

Der Vorentwurf enthält zahlreiche materielle Neuerungen. Die wichtigsten
sind
•	die gesamtschweizerische Regelung der klinischen Versuche mit
allen Heilmitteln (inkl. Medizinprodukten),
•	eine Pflicht zur Meldung von unerwünschten Wirkungen oder
sonstigen Vorkommnissen für Medizinalpersonen,
•	ein Versandverbot für Arzneimittel mit Ausnahme verschriebener
Arzneimittel,
•	die Regelung der Einfuhr und Ausfuhr von Heilmitteln sowie
•	die Einführung einer neuen Kategorie von Lebensmitteln, die
Gesundheitsanpreisungen haben dürfen («Nahrungsergänzungen»).

Arzneimittel unterliegen einer gesamtschweizerisch geltenden
Zulassungspflicht. Für bestimmte Arzneimittel, etwa für solche der
Komplementärmedizin, ist ein vereinfachtes Zulassungsverfahren
vorgesehen. Der Bundesrat kann für bestimmte Arzneimittel auf die
Zulassungspflicht verzichten und statt dessen eine Meldepflicht vorsehen.
Kantonale Registrierungen bleiben noch während fünf Jahren gültig.

Die Heilmittelkontrolle soll mit der Schaffung eines Schweizerischen
Heilmittelinstituts neu organisiert werden. Dieses Institut wird gemäss
Vorentwurf die von den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein
gemeinsam betriebene Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS)
ablösen und auch diejenigen Abteilungen des Bundesamtes für Gesundheit
(BAG) in sich vereinen, welche heute Aufgaben in der Heilmittelkontrolle
wahrnehmen. Das Institut soll nach den Grundsätzen der
wirkungsorientierten Verwaltungsführung in der Form einer rechtsfähigen
öffentlichrechtlichen Anstalt geschaffen werden. Es soll seine
Tätigkeiten vor allem durch Gebühreneinnahmen finanzieren. Das Institut
ist für die Zulassung und die Herstellungsbewilligung von Arzneimitteln
zuständig sowie in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die nachträgliche
Marktüberwachung von Heilmitteln.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst