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Botschaft über neue Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung

PRESSEMITTEILUNG

Botschaft über neue Rahmenkredite für die Wohnbau- und
Eigentumsförderung

Der Bundesrat hat die Botschaft über neue Rahmenkredite für die Wohnbau-
und Eigentumsförderung genehmigt. Damit sollen von 1998 bis 2000
aufgrund des Wohnbau-und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) vom 4.
Oktober 1974 jährlich rund 3'500 Wohnungen gefördert werden.
Die neuen Rahmenkredite sehen im einzelnen wie folgt aus:
-	343,5 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge während
maximal 25 Jahren
-	129,0 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen
-	225,0 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen
(Bürgschaften und Schuldverpflichtungen)
Das Förderungsvolumen wird gegenüber dem Durchschnitt der letzten 5
Jahre gesamthaft um zwei Drittel, im Bereich der Neuproduktion von
Mietwohnungen gar um mehr als 80 % gekürzt. Schwergewichtig soll in den
nächsten 3 Jahren die Bereitstellung von preisgünstigen
Familienwohnungen sowie Wohnungen für Betagte und Behinderte und der
Erwerb von Wohneigentum gefördert werden. Ausserdem sollen inskünftig
vermehrt Erneuerungen unterstützt werden. Mit der Kürzung und der
Umschichtung des Förderungsvolumens reagiert der Bundesrat auf die
Veränderung der Lage auf dem Wohnungsmarkt, die durch zunehmende
Wohnungsüberschüsse gekennzeichnet ist, wie auch die letzte
Leerwohnungserhebung vom 1. Juni 1996 zeigt.
Gefördert wurden in den vergangenen 20 Jahren der Bau, der Erwerb und
die Erneuerung von ungefähr 120'000 Wohnungen. Ein Drittel davon sind
Eigentumsobjekte. Das WEG hat sich damit als ein geeignetes Instrument
zur Beseitigung von Angebotslücken und zur besseren Wohnungsversorgung
der wirtschaftlich benachteiligten Haushalte erwiesen. Verschiedene im
Auftrag der Bundesverwaltung und parlamentarischer Kontrollorgane
durchgeführte Studien haben das gezeigt. Angesichts der gegenwärtig
schlechten Konjunkturlage wird die Zweckmässigkeit der WEG-Förderung
allerdings z.T. in Frage gestellt, weil der systembedingte periodische
Anstieg der Mietzinse von WEG-Objekten quer zur allgemeinen
wirtschaftlichen Lage steht. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen des
Kreditantrags einzelne Elemente des WEG an die veränderten
wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.
Die neuen Rahmenkredite sollen auf 3 Jahre befristet werden. In dieser
Zeit lassen sich genauere Aussagen über die künftige Verfassung des
Wohnungsmarktes und die weitere Zweckmässigkeit des heutigen
Förderungssystems machen. Zudem dürften weitere Erkenntnisse zur
Neuregelung des Finanzausgleichs vorliegen, der die Uebertragung der
Wohnbauförderung auf die Kantone anregt.

Bern, 19. Februar 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Dr. Ernst Hauri, Tf 032/654'91'82