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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mehrsprachige Bundesverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Mehrsprachige Bundesverwaltung

Der Bundesrat hat heute neue Weisungen zur Förderung der
Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung verabschiedet.
Insbesondere sollen die Romands und die italienischsprachigen
Mitarbeitenden sich an der Arbeit verstärkt ihrer eigenen Sprache
bedienen können. Damit nimmt die Bundesverwaltung eine gewisse
Vorbildfunktion wahr für den sprachlichen und kultu-rellen
Zusam-menhalt in unserem Land.
Aufgrund zweier parlamentarischer Motionen hat sich der Bundesrat
bereit erklärt, die geltenden Richtlinien zur Förderung der
Sprachgemeinschaften und der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen
Bundesverwaltung zu überarbeiten. Nun soll das, was für die
Deutschsprachigen Alltag ist, auch für die lateinischen
Sprachgemeinschaften gelten: den Romands und den italienischsprachigen
Mitarbeitenden wird der Gebrauch ihrer eigenen Sprache am Arbeitsplatz
wesentlich erleichtert.
Um sich gegenseitig besser verständigen zu können, müssen die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Sprachkenntnisse in mindestens
einer zweiten Amtssprache verfügen. Eine breites Ausbildungsangebot
ermöglicht, diese nach Bedarf zu verbessern. Weiter sollen die Chancen
der sprachlichen Minderheiten beim Wahlverfahren durch gezielte
Massnahmen erhöht werden.
Die Bundesämter sind aufgefordert, konkrete Massnahmen zur Förderung
der Mehrsprachigkeit und des gegenseitigen Verständnisses der
Sprachgemeinschaften umzusetzen. Der Bundesrat wird den Erfolg seiner
Sprachpolitik am Ende jeder Legislaturperiode überprüfen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Mariette Bottinelli, Stv. Direktorin des Eidg. Personalamtes -
031/322 62 14
Sonia Weil, Stabstelle Sprachgemeinschaften/Informationsbeauftragte
des EPA - 031/322 62 79

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