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Schweinepest in den Niederlanden - die Schweiz erlässt ein Einfuhrverbot für Schweine und Schweineprodukte

Pressemitteilung

Schweinepest in den Niederlanden - die Schweiz erlässt ein Einfuhrverbot
für Schweine und Schweineprodukte

Wie aufgrund von Presseberichten bekannt wurde, sind in den
Niederlanden Fälle von Schweinepest aufgetreten. Das Bundesamt für
Veterinärwesen wurde von den niederländischen Behörden bis heute nicht
offiziell informiert. Zum Schutz der einheimischen Schweinepopulation
erlässt das Bundesamt ein Einfuhrverbot für Schweine und Schweineprodukte
aus dem gesamten Gebiet der Niederlande.

Nach Deutschland sehen sich auch die Niederlande mit Ausbrüchen von
Schweinepest konfrontiert. Gemäss Information des Internationalen
Tierseuchenamtes in Paris (OIE) handelt es sich dabei um mindestens
einen Fall in der Stadt Venhorst, in einem Betrieb mit 1782 Schweinen.
Laut Medienberichten soll es jedoch mittlerweile zu rund zehn neuen
Ausbrüchen gekommen sein. Das Bundesamt für Veterinärwesen sieht sich
deshalb veranlasst, zum Schutz der einheimischen Schweinepopulation,
ein Einfuhrverbot für Schweine und Schweineprodukte aus dem gesamten
Gebiet der Niederlande zu erlassen. Von offizieller niederländischer
Seite wurde das Bundesamt für Veterinärwesen bis heute nicht über die
Ausbrüche von Schweinepest unterrichtet.

Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie kann aber durch
Fleischreste in ungenügend erhitztem Abfallfutter auf andere Schweine
übertragen werden. Im Handelswarenverkehr dürfen deshalb mit sofortiger
Wirkung keine lebenden Schweine, Schweinefleisch,
Schweinefleischerzeugnisse und andere Waren wie Schwarten oder Borsten
aus den Niederlanden mehr importiert werden.

Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im Rahmen der im Grenz-
und Reisendenverkehr sowie im Postverkehr zulässigen Toleranzen ist von
diesem Verbot vorderhand nicht betroffen.

Bern, den 12. Februar 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst