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Schweinepest nun auch in Bayern - die Schweiz dehnt das Einfuhrverbot für Schweine und Schweineprodukte aus

Pressemitteilung

Schweinepest nun auch in Bayern - die Schweiz dehnt das Einfuhrverbot
für Schweine und Schweineprodukte aus

Die deutschen Veterinärbehörden haben am Freitag, den 7. Februar
mitgeteilt, dass die Schweinepest auch in Bayern aufgetreten ist.
Das Bundesamt für Veterinärwesen verbietet deshalb die Einfuhr von
lebenden Schweinen und von Schweineprodukten auch aus diesem
Bundesland.

Nachdem sich die Schweinepest in Norddeutschland auf Betriebe in den
Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen ausgedehnt hatte, meldeten die deutschen
Veterinärbehörden am 7. Februar den ersten Fall in Süddeutschland.
Betroffen war ein gemischter Zucht- und Mastbestand in Dachau bei
München mit 249 Schweinen.

Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie kann aber durch
Fleischreste in ungenügend erhitztem Abfallfutter auf andere Schweine
übertragen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen sieht sich deshalb
veranlasst, im Handelswarenverkehr die Einfuhr von lebenden Schweinen,
Schweinefleisch, Schweinefleischerzeugnissen und anderen Waren wie
Schwarten oder Borsten auch aus Bayern mit sofortiger Wirkung zu
verbieten.

Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im Rahmen der im
Grenz- und Reisendenverkehr sowie im Postverkehr zulässigen Toleranzen
ist von diesem Verbot vorderhand nicht betroffen. Sollte die Schweinepest
auf weitere Bundesländer überspringen, müsste das Verbot gegebenenfalls
ausgedehnt werden.

Bern, den 9. Februar 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst