Verwendung von GVO-Soja als Futtermittel ist vorderhand möglich
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Verwendung von GVO-Soja als Futtermittel ist vorderhand möglich
Am 3. Februar ist beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine
Verwaltungsbeschwerde gegen den Zulassungsentscheid der Eidgenössischen
Forschungsanstalt für Nutztiere (RAP) in Posieux für gentechnisch veränderte
(GVO) Soja als Futtermittel eingegangen.
Als Rekursinstanz hat das BLW heute verfügt, dieser Verwaltungsbeschwerde die
aufschiebende Wirkung zu entziehen. Damit bleibt die seit dem 20. Dezember 1996
für Futtermittel gültige Regelung vorläufig bestehen.
Sollte bezüglich der Verwendung von GVO-Soja im Lebensmittelbereich künftig
materiell eine andere Lösung getroffen werden, wird das BLW die Rechtsanwendung
für den Futtermittelbereich koordinieren.
Für weitere Auskünfte:
Jacques Morel, Vizedirektor, Tel. 031/322 25 03
Bern, 5. Februar 1997 BUNDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
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