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Bundessteuern: Harmonisierungs-Kommission

PRESSEMITTEILUNG

Bundessteuern: Harmonisierungs-Kommission

Die föderalistische Zusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern
wird intensiviert. Bundesrat Kaspar Villiger hat eine ständige
Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund,
Kantonen und Gemeinden eingesetzt. Sie besteht aus kantonalen
Regierungsräten und Chefbeamten des Eidgenössischen Finanzdepartements
(EFD).

Bisher erfolgten die Harmonisierungsarbeiten vor allem im Rahmen der
Konferenz staatlicher Steuerbeamter. Künftig sollen Projekte im
Bereich der direkten Steuern vermehrt politisch koordiniert werden.
Die Kommission wird im Auftrag des EFD und der Konferenz der
kantonalen Finanzdirektoren (FDK)  zu Gesetzesvorhaben des Bundes, zu
Berichten der Bundesbehörden an das Parlament und zu Expertenberichten
Stellung zu nehmen. Sie kann dem Bundesrat Änderungsvorschläge zu den
Bundesgesetzen über die direkte Bundessteuer und über die
Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
unterbreiten. Ständige Aufgabe des Gremiums ist es auch, die in der
Verfassung vorgesehene bundesstaatlichen Zusammenarbeit bei der
Harmonisierung der Steuergesetzgebung sicherzustellen.

Als Vertreter der Kantone nehmen Regierungsrätin Ruth Schwerzmann (ZG)
sowie die Regierungsräte Charles Favre (VD), Peter Schönenberger (SG)
und Christian Wanner (SO) Einsitz in der Kommission. Der Bund ist
vertreten mit dem Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung und
seinem Stellvertreter, Dieter Metzger und Samuel Tanner, sowie mit
Vizedirektor Kurt Grüter von der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

7.2.1997