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Schweinepest in Deutschland - die Schweiz verbietet die Einfuhr von Schweinen und Schweineprodukten aus vier deutschen Bundesländern

Pressemitteilung

Schweinepest in Deutschland - die Schweiz verbietet die Einfuhr von
Schweinen und Schweineprodukten aus vier deutschen Bundesländern

In vier deutschen Bundesländern ist die Schweinepest wieder
aufgeflammt. Deshalb verbietet das Bundesamt für Veterinärwesen die
Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweineprodukten.
Nachdem in der ersten Hälfte des Jahres 1996 nur zwei Fälle in
Brandenburg festgestellt worden waren, kam es von November 1996 bis
Januar 1997 zu drei neuen Ausbrüchen in Mecklenburg-Vorpommern,
von denen rund 10'000 Tiere betroffen waren. Im Januar 1997 dehnte
sich die Seuche auf bisher zehn weitere Betriebe in
Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen aus. Insgesamt wurden im
Monat Januar über 20'000 verseuchte und seuchenverdächtige Schweine
getötet.

Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Sie kann aber durch
Fleischreste in ungenügend erhitztem Abfallfutter auf andere Schweine
übertragen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen sieht sich
deshalb veranlasst, im Handelswarenverkehr die Einfuhr von lebenden
Schweinen, Schweinefleisch, Schweinefleischerzeugnissen und anderen
Waren wie Schwarten oder Borsten aus den vier betroffenen
Bundesländern mit sofortiger Wirkung zu verbieten.
Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen im Rahmen der im
Grenz- und Reisendenverkehr sowie im Postverkehr zulässigen Toleranzen
ist von diesem Verbot vorderhand nicht betroffen. Sollte die
Schweinepest auf weitere Bundesländer überspringen, müsste das Verbot
gegebenenfalls ausgedehnt werden.

Im Jahr 1993 hatten Abfälle von importiertem Schweinefleisch zu
mehreren Ausbrüchen von Schweinepest in der Schweiz geführt. Diese
Herden wurden unverzüglich getilgt und seit 1994 ist unser Land wieder
seuchenfrei.

Bern, den 3. Februar 1997

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst